(1) Die Abschnitte 3 und 4 dieses Gesetzes sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.
(1a) § 10 in der Fassung des Artikels 24 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) ist erstmals ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.
(1b) § 8 in der Fassung des Artikels 40 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) ist erstmals ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.
(2) Abweichend von Absatz 1 sind die Abschnitte 3 und 4 dieses Gesetzes in Bezug auf Steuerhoheitsgebiete, die am 1. Januar 2021 nicht auf der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke genannt waren, ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.
(3) Vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 ist § 9 in der am Tag nach Verkündung geltenden Fassung erstmals anzuwenden
- 1.
- für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum,
- 2.
- für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum,
| „§ 9<BR />Verschärfte<BR />Hinzurechnungsbesteuerung |
Fachbeiträge • 15
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- 2. Seite 84 - ECOVIS KSOEingeschränkter ZugriffFelix Medler · www.ecovis-kso.com · 22. März 2023
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- 8. Registerfälle: Geplante Gesetzesänderung durch das JStG 2022Eingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/3879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 2. 20/13157 - Unterrichtung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - Drucksache 20/12780 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2024
- 3. 20/13419 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2024
- 4. Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 20. Juli 2023
- 5. Grundsätze zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 22. Dezember 2023