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1. Januar 2021
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23. Juni 2022
23. Juni 2022
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6. Februar 2024
6. Februar 2024
(1) Bei Sperrung von Bundesfernstraßen wegen vorübergehender Behinderung sind die Träger der Straßenbaulast anderer öffentlicher Straßen verpflichtet, die Umleitung des Verkehrs auf ihren Straßen zu dulden.
(2) Der Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke und die Straßenverkehrsbehörden sind vor der Sperrung zu unterrichten.
(3) Im Benehmen mit dem Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke ist festzustellen, was notwendig ist, um die Umleitungsstrecke für die Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs verkehrssicher zu machen. Die hierfür nötigen Mehraufwendungen sind dem Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke zu erstatten. Das gilt auch für Aufwendungen, die der Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke zur Beseitigung wesentlicher durch die Umleitung verursachter Schäden machen muss.
(4) Muss die Umleitung ganz oder zum Teil über private Wege geleitet werden, die dem öffentlichen Verkehr dienen, so ist der Eigentümer zur Duldung der Umleitung auf schriftliche Anforderung durch die Straßenbaubehörde oder bei Umleitung von einer Bundesfernstraße, soweit dem Bund die Verwaltung einer Bundesfernstraße zusteht, durch die Gesellschaft privaten Rechts im Sinne des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes verpflichtet. Absatz 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Der Träger der Straßenbaulast ist verpflichtet, nach Aufhebung der Umleitung auf Antrag des Eigentümers den früheren Zustand des Weges wiederherzustellen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend, wenn neue Bundesfernstraßen vorübergehend über andere öffentliche Straßen an das Bundesfernstraßennetz angeschlossen werden müssen.
(6) Der Eigentümer einer baulichen Anlage, die an einer ausgewiesenen Umleitungsstrecke gelegen ist, kann vom Träger der Straßenbaulast für die gesperrte Bundesfernstraße in der Baulast des Bundes Ersatz der erbrachten notwendigen Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an der baulichen Anlage auf Antrag verlangen, wenn durch die Sperrung der Hauptfahrbahn der Bundesfernstraße in der Baulast des Bundes
- 1.
- der vom Straßenverkehr auf der Umleitungsstrecke ausgehende Lärm um mindestens 3 Dezibel (A) erhöht wird,
- 2.
- der Beurteilungspegel 64 Dezibel (A) am Tage (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) oder 54 Dezibel (A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreitet und
- 3.
- eine Verkehrszunahme verursacht wird, die ab Sperrung der Bundesfernstraße voraussichtlich länger als zwei Jahre andauern wird.
Fachbeiträge • 2
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 2. Verfahrensinformation zu 9 A 7.11Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 19/1263 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1018 - 24-Stunden-Baustellen auf BundesautobahnenBundestag Drucksachen · 19. März 2018
- 2. 19/119 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/42 - Schäden an der Bundesautobahn 20Bundestag Drucksachen · 22. November 2017
- 3. 20/1737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrÄndG)Bundestag Drucksachen · 10. Mai 2022
- 4. 20/4434 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. November 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. November 2022
- 5. 20/1887 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1737 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrAändG)Bundestag Drucksachen · 18. Mai 2022
- 6. 20/4141 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Oktober 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2022
- 7. 20/872 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/548 - Beschleunigung des Ersatzneubaus der Rahmedetalbrücke auf der Autobahn 45Bundestag Drucksachen · 1. März 2022
- 8. 21/8047 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. September 2026