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1. Januar 2021
1. Januar 2021
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6. Februar 2024
6. Februar 2024
(1) Zum Schutze der Bundesfernstraßen vor nachteiligen Einwirkungen der Natur (z. B. Schneeverwehungen, Steinschlag, Vermurungen) haben die Eigentümer von Grundstücken an den Bundesfernstraßen die Anlage vorübergehender Einrichtungen zu dulden.
(2) Anpflanzungen, Zäune, Stapel, Haufen und andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen dürfen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Soweit sie bereits vorhanden sind, haben die Eigentümer ihre Beseitigung zu dulden.
(3) Die Straßenbaubehörde oder an den Bundesfernstraßen, soweit dem Bund die Verwaltung einer Bundesfernstraße zusteht, die Gesellschaft privaten Rechts im Sinne des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes hat den Eigentümern die Durchführung dieser Maßnahme 14 Tage vorher schriftlich anzuzeigen, es sei denn, dass Gefahr im Verzuge ist. Die Eigentümer können die Maßnahmen im Benehmen mit der Straßenbaubehörde oder an den Bundesfernstraßen, soweit dem Bund die Verwaltung einer Bundesfernstraße zusteht, im Benehmen mit der Gesellschaft privaten Rechts im Sinne des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes selbst durchführen.
(4) Diese Verpflichtungen liegen auch den Besitzern ob.
(5) Der Träger der Straßenbaulast hat den Eigentümern oder Besitzern die hierdurch verursachten Aufwendungen und Schäden in Geld zu ersetzen.
Fachbeiträge • 7
- 1. Dr. Olaf Dilling, Autor bei Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 28. März 2022
- 2. Seite 69 von 114Eingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 21. Februar 2022
- 3. 21. Februar 2022Eingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 21. Februar 2022
- 4. Dr. Olaf Dilling, Autor bei Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 21. Februar 2022
- 5. Infrastruktur ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 21. Februar 2022
- 6. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 21. Februar 2022
- 7. Verkehrsinfrastruktur: Mal wieder Bäume im GleisEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 21. Februar 2022
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/377 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/274 - Vegetationskontrolle und Vegetationspflege entlang der bundeseigenen SchienenwegeBundestag Drucksachen · 8. Januar 2018
- 2. 19/32039 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)Bundestag Drucksachen · 20. August 2021