(1) Die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zunächst auf die Parteien in Bezug auf das ganze Wahlgebiet und dann auf die Landeslisten jeder Partei verteilt. Von der Gesamtzahl der Sitze wird die Zahl der nach § 6 Absatz 2 erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen.
(2) Zwischen den Parteien werden die Sitze im Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen, die im Wahlgebiet für die Landeslisten der Partei abgegeben wurden, nach § 5 verteilt (Oberverteilung). Nicht berücksichtigt werden dabei
- 1.
- die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 6 Absatz 2 erfolgreich ist, und
- 2.
- Parteien, die weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
(3) Für jede Partei werden die auf sie nach Absatz 2 entfallenden Sitze auf ihre Landeslisten im Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen der Landeslisten nach § 5 verteilt (Unterverteilung).
(4) Erhält bei der Verteilung der Sitze eine Partei, auf die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Parteien entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der Sitze, werden ihr weitere Sitze zugeteilt, bis auf sie ein Sitz mehr als die Hälfte der Sitze entfällt. In einem solchen Fall erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl.
Fußnote
§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit Art. 21 Abs. 1 u. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar gem. BVerfGE v. 30.7.2024 I Nr. 281 - 2 BvF 1/23 u.a. -. Bis zu einer Neuregelung gilt § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien, die weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben, nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.
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Öffentliche Quellen • 8
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- 4. 20/10073 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1523/23Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2024
- 5. 20/10411 - Beschlussempfehlung und Bericht: Übersicht 5 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem BundesverfassungsgerichtBundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 6. 21/2286 - Änderungsantrag: zu der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) - Drucksache 21/2196 - zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/1538 - Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Berücksichtigung von Abgeordneten von Parteien nationaler MinderheitenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2025
- 7. 21/2196 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/1538 - Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages b) zu dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/4 - c) zu dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 21/5 - d) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1555 - e) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1556 - f) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1557 - g) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1558 - h) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1559 - i) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1560 - j) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1561 - k) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1562 - l) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1563 - m) zu dem Antrag der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka... und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1564 -Bundestag Drucksachen · 13. Oktober 2025
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