(1) Zur Ermittlung der Oberverteilung wird die Zahl der zu berücksichtigenden Zweitstimmen im Wahlgebiet durch den nach Absatz 2 zu bestimmenden Zuteilungsdivisor geteilt und das Teilungsergebnis gemäß Absatz 3 gerundet. Zur Ermittlung der Unterverteilung wird für jede Partei die Zahl der auf ihre Landeslisten jeweils entfallenden Zweitstimmen durch den nach Absatz 2 zu bestimmenden Zuteilungsdivisor geteilt und das Teilungsergebnis gemäß Absatz 3 gerundet.
(2) Der Zuteilungsdivisor wird so bestimmt, dass alle verfügbaren Sitze verteilt werden. Zur Bestimmung des Zuteilungsdivisors wird die Summe der jeweils zugrunde liegenden Stimmenzahlen durch die Anzahl der verfügbaren Sitze geteilt. Werden mit diesem Zuteilungsdivisor insgesamt mehr Sitze vergeben als verfügbar sind, ist der Zuteilungsdivisor so heraufzusetzen, dass bei erneuter Zuteilung sich die Anzahl der verfügbaren Sitze ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Parteien, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen.
(3) Die Teilungsergebnisse bei der Berechnung nach Absatz 1 werden gerundet, indem Zahlenbruchteile unter 0,5 zur darunterliegenden ganzen Zahl abgerundet und solche über 0,5 zur darüber liegenden ganzen Zahl aufgerundet werden. Zahlenbruchteile, die gleich 0,5 sind, werden so ab- oder aufgerundet, dass die Anzahl der verfügbaren Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los.
Fachbeiträge • 2
- 1. LUH NewsletterEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de
- 2. Bundeswahlgesetz: Was sollten Wähler wissen?Eingeschränkter ZugriffSascha Münch · https://www.anwalt.org/ratgeber · 19. März 2021
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/5200 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017Bundestag Drucksachen · 23. Oktober 2018
- 2. 19/1990 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2018
- 3. 19/9450 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017Bundestag Drucksachen · 23. April 2019
- 4. 19/22894 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 29. September 2020
- 5. 20/8867 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 17. Oktober 2023
- 6. 20/5360 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 25. Januar 2023
- 7. 20/5370 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 24. Januar 2023
- 8. 20/5800 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021Bundestag Drucksachen · 16. März 2023