(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an eine inländische öffentliche Stelle übermitteln, wenn dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte zur eigenen Aufklärung einer beobachtungsbedürftigen Bestrebung oder Tätigkeit nach § 3 Absatz 1, insbesondere zur Vorbereitung oder Konkretisierung eines Auskunftsersuchens, erforderlich ist. Darf das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Maßnahme nach § 8 Absatz 2 sowie den §§ 8a bis 9b (besonderes Mittel) nur zur Aufklärung einer qualifiziert beobachtungsbedürftigen Bestrebung oder Tätigkeit einsetzen, so darf es die durch den Einsatz dieses Mittels erhobenen personenbezogenen Daten nach Satz 1 nur zur Aufklärung einer ebenso beobachtungsbedürftigen Bestrebung oder Tätigkeit übermitteln.
(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt dem Bundesnachrichtendienst personenbezogene Daten, soweit sich aus ihnen Erkenntnisse über einen Vorgang im Ausland von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung ergeben. Darf das Bundesamt für Verfassungsschutz ein besonderes Mittel nur zur Aufklärung einer qualifiziert beobachtungsbedürftigen Bestrebung oder Tätigkeit einsetzen, so darf es die durch den Einsatz dieses Mittels erlangten personenbezogenen Daten nach Satz 1 nur zur Weitergabe von Erkenntnissen über einen Vorgang übermitteln, zu dessen Aufklärung der Bundesnachrichtendienst dieses Mittel einsetzen dürfte.
(3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an inländische öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der Schutzgüter nach § 19 Absatz 3 vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1 für Aufgaben erforderlich ist, die die empfangende Stelle ohne unmittelbar außenwirksame Maßnahmen zu Lasten der betroffenen Person wahrnimmt. Dies gilt insbesondere für die
- 1.
- Erforschung und Bewertung dieser Bedrohungen,
- 2.
- Verbesserung der Fachkompetenz und Organisation bei der Erforschung dieser Bedrohungen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/3573 - Kleine Anfrage: Datenaustausch von Polizei und Nachrichtendiensten in DeutschlandBundestag Drucksachen · 25. Juli 2018
- 2. 19/3840 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3573 - Datenaustausch von Polizei und Nachrichtendiensten in DeutschlandBundestag Drucksachen · 16. August 2018
- 3. 21/8295 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts - Drucksache 21/7868 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 4. 20/9042 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts - Drucksache 20/8626 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 5. 20/8626 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des NachrichtendienstrechtsBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2023
- 6. 21/19 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. April 2025
- 7. 21/1846 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der BundeswehrBundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 8. 21/7868 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des NachrichtendienstrechtsBundestag Drucksachen · 7. September 2026