4. August 2011
1. August 2014
5. Januar 2026
16. März 2026
(1) Die Regulierungsbehörde stellt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Umweltbundesamt Daten, die für digitale Netzberechnungen erforderlich sind, insbesondere Einspeise- und Lastdaten sowie Impedanzen und Kapazitäten von Leitungen und Transformatoren, einschließlich unternehmensbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zur Verfügung, soweit dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist.
(2) Die Regulierungsbehörde gibt auf Antrag insbesondere netzknotenpunktscharfe Einspeise- und Lastdaten sowie Informationen zu Impedanzen und Kapazitäten von Leitungen und Transformatoren an Dritte heraus, die die Fachkunde zur Überprüfung der Netzplanung und ein berechtigtes Interesse gegenüber der Regulierungsbehörde nachweisen sowie die vertrauliche Behandlung der Informationen zusichern oder die Berechtigung zum Umgang mit Verschlusssachen mit einem Geheimhaltungsgrad nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes haben. Die Daten sind in einem standardisierten, elektronisch verarbeitbaren Format zur Verfügung zu stellen. Daten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, dürfen von der Regulierungsbehörde nicht herausgegeben werden. In diesem Fall hat die Regulierungsbehörde typisierte und anonymisierte Datensätze an den Antragsteller herauszugeben.
Fußnote
(+++ § 12f: Zur Anwendung vgl. § 14 Abs. 1b +++)
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 17/10419 - Antwort: Netzausbau in Deutschland geordnet voranbringenBundestag Drucksachen · 2. August 2012
- 2. 17/10754 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 24. September 2012
- 3. 17/10352 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juli 2012 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Juli 2012
- 4. 18/1109 - Unterrichtung: Zweiter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"Bundestag Drucksachen · 9. April 2014
- 5. 18/1304 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des EnergiewirtschaftsrechtsBundestag Drucksachen · 5. Mai 2014
- 6. 18/10209 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur EigenversorgungBundestag Drucksachen · 7. November 2016
- 7. 20/10014 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des EnergiewirtschaftsgesetzesBundestag Drucksachen · 11. Januar 2024