Version
19. Dezember 2003
19. Dezember 2003
>
Version
8. September 2015
8. September 2015
>
Version
12. Januar 2026
12. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
(2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.
Fachbeiträge • 191
- 1. Geschwindigkeitsmessung ohne Rohmessdaten: Wann Radarfallen-Ergebnisse verwertbar bleibenEingeschränkter ZugriffTheresia Donath · https://recht-umschau.de/ · 18. August 2026
- 2. Abgesenkte Ost-BesoldungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 31. März 2014
- 3. Aussetzung eines familiengerichtlichen Verfahrens - auch ohne RichtervorlageEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. November 2012
- 4. BSG Urteil vom 20.12.2007 - B 4 RA 32/05 REingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 20. Dezember 2007
- 5. Europawahl - und keine 3%Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. Februar 2014
- 6. Überlange Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht? Niemals nicht!Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. September 2016
- 7. Richtervorlagen unzulässigEingeschränkter ZugriffHasso Suliak · www.lto.de · 11. Juli 2023
- 8. Richtervorlagen unzulässigEingeschränkter ZugriffHasso Suliak · www.lto.de · 11. Juli 2023