Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
17. April 2024
17. April 2024
>
Version
21. Januar 2026
21. Januar 2026
(1) Der Dritte kann seinen Anspruch auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer geltend machen,
- 1.
- wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes oder nach § 3 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes bestehenden Versicherungspflicht handelt oder
- 2.
- wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist oder
- 3.
- wenn der Aufenthalt des Versicherungsnehmers unbekannt ist.
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 unterliegt der gleichen Verjährung wie der Schadensersatzanspruch gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer beginnt; sie endet jedoch spätestens nach zehn Jahren von dem Eintritt des Schadens an. Ist der Anspruch des Dritten bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. Die Hemmung, die Ablaufhemmung und der Neubeginn der Verjährung des Anspruchs gegen den Versicherer wirken auch gegenüber dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer und umgekehrt.
Fachbeiträge • +500
- 1. Verjährungshemmung ArchiveEingeschränkter Zugriffwww.busselaw.de · 16. Januar 2026
- 2. Rentenversicherung ArchiveEingeschränkter Zugriffwww.busselaw.de · 16. Januar 2026
- 3. Verjährungshemmung nach § 115 VVG: Keine Beendigung nach knapp drei Jahren UntätigkeitEingeschränkter ZugriffDr. Jerom Konradi · www.busselaw.de · 16. Januar 2026
- 4. § 115 VVG ArchiveEingeschränkter Zugriffwww.busselaw.de · 16. Januar 2026
- 5. BUSSE RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.busselaw.de · 16. Januar 2026
- 6. Rechtsanwalt Wolfdietrich PrelingerEingeschränkter Zugriffwww.ra-prelinger.de · 30. August 2025
- 7. Rechtsanwalt Wolfdietrich PrelingerEingeschränkter Zugriffwww.ra-prelinger.de · 3. April 2023
- 8. Schwere Personenschäden nach VerkehrsunfällenEingeschränkter ZugriffMartin Riemer · www.dr-riemer.de · 29. September 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/28178 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren - Drucksache 19/27439 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. April 2021
- 2. 20/46 - Unterrichtung: Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im InlandBundestag Drucksachen · 4. November 2021
- 3. 20/5426 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Januar 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Januar 2023
- 4. 20/9767 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8094 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden VersicherungspflichtBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2023
- 5. 21/5871 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im StraßenverkehrBundestag Drucksachen · 11. Mai 2026