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Version
1. Juli 2014
1. Juli 2014
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1. Januar 2023
1. Januar 2023
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden. Der Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein.
(2) Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen. Das Ergebnis einer Anhörung nach § 279 Absatz 2 Satz 2 hat der Sachverständige zu berücksichtigen, wenn es ihm bei Erstellung seines Gutachtens vorliegt.
(3) Das Gutachten hat sich auf folgende Bereiche zu erstrecken:
- 1.
- das Krankheits- oder Behinderungsbild einschließlich dessen Entwicklung,
- 2.
- die durchgeführten Untersuchungen und die diesen zugrunde gelegten Forschungserkenntnisse,
- 3.
- den körperlichen und psychischen Zustand des Betroffenen,
- 4.
- den aus medizinischer Sicht aufgrund der Krankheit oder Behinderung erforderlichen Unterstützungsbedarf und
- 5.
- die voraussichtliche Dauer der Maßnahme.
Fachbeiträge • 86
- 1. Zur Rechtsbeugung durch Richter bei Betreuerbestellung ohne vorherige Anhörung des BetroffenenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 1. Januar 2020
- 2. Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen BevollmächtigungEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 11. Dezember 2020
- 3. Zur Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des SachverständigengutachtensEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 5. Juni 2022
- 4. Zum gesetzlichen Maßstab bei der BetreuerbestellungEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 29. Juli 2020
- 5. Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer VorsorgevollmachtEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 30. Juli 2020
- 6. Zu den Voraussetzungen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht anstelle Einrichtung einer BetreuungEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 17. April 2021
- 7. Zum Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des BetroffenenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 31. Juli 2021
- 8. Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung des Betreuten erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbarEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 16. Februar 2019