Version
18. Dezember 2007
18. Dezember 2007
>
Version
21. Januar 2026
21. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Dritte hat ein Schadensereignis, aus dem er einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder nach § 115 Abs. 1 gegen den Versicherer herleiten will, dem Versicherer innerhalb von zwei Wochen, nachdem er von dem Schadensereignis Kenntnis erlangt hat, in Textform anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Macht der Dritte den Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich geltend, hat er dies dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen.
(3) Der Versicherer kann von dem Dritten Auskunft verlangen, soweit sie zur Feststellung des Schadensereignisses und der Höhe des Schadens erforderlich ist. Belege kann der Versicherer insoweit verlangen, als deren Beschaffung dem Dritten billigerweise zugemutet werden kann.
Fachbeiträge • 7
- 1. Aktuelle Urteile und NachrichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 7. August 2025
- 2. Aktuelle Urteile im Zivilrecht und ZivilverfahrensrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 17. Oktober 2024
- 3. und Beweispflicht des Geschädigten hinsichtlich eines Vorschadens am AutoEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 10. Juli 2024
- 4. Haftpflichtversicherer umfassendem Recht auf Auskunft und Vorlage aller Behandlungsunterlagen gegenüber Krankenkasse des GeschädigtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 7. März 2025
- 5. Umfassendes Recht des Haftpflichtversicherers auf Auskunft und Vorlage aller Behandlungsunterlagen gegenüber der Krankenkasse des GeschädigtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 7. März 2025
- 6. Aktuelle Urteile im Zivilrecht und ZivilverfahrensrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 7. August 2025
- 7. AG Elmshorn: Kein Anspruch gegen Geschädigten auf Vorlage der „Subunternehmer-Rechnung“Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 7. Dezember 2021