Version
1. August 2022
1. August 2022
>
Version
15. September 2022
15. September 2022
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen; er kann vom Arbeitgeber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht nach § 15 Absatz 4 die ordentliche Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist. Ist die Befristung nur wegen des Mangels der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.
Fachbeiträge • 8
- 1. Aktuelles vom BAG zur Schriftform bei BefristungenEingeschränkter Zugriffhttps://www.vahlekuehnelbecker.de/blog/ · 7. April 2017
- 2. Schriftform bei der Befristung eines ArbeitsvertragesEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Thomas Prüß · https://blog.rofast.de/category/baurecht/ · 31. Januar 2023
- 3. Artikelserie zur Befristung von Arbeitsverträgen - Teil 3Eingeschränkter ZugriffThorsten Blaufelder · https://www.thorsten-blaufelder.de/
- 4. Artikelserie zur Befristung von Arbeitsverträgen - Teil 2Eingeschränkter ZugriffThorsten Blaufelder · https://www.thorsten-blaufelder.de/
- 5. Befristung ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Yannik Beden · https://juraexamen.info/ · 28. Januar 2019
- 6. Württemberg Urteil vom 13.10.2016 – 3 Sa 34/16Eingeschränkter ZugriffMaria Dimartino · https://juraexamen.info/ · 15. Dezember 2016
- 7. Landesarbeitsgericht ArchiveEingeschränkter ZugriffMaria Dimartino · https://juraexamen.info/ · 15. Dezember 2016
- 8. Zuvorbeschäftigung ArchiveEingeschränkter ZugriffMaria Dimartino · https://juraexamen.info/ · 15. Dezember 2016