Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. August 2022
1. August 2022
>
Version
15. September 2022
15. September 2022
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
(3) Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen.
(4) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
(5) Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
(6) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
Fachbeiträge • +500
- 1. Auflösende Bedingung in Tarifvertrag – Schriftform ( BAG, Urteil vom 23.07.2014, Aktz.: 7 AZR 771Eingeschränkter ZugriffRoswitha Kranefuss · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 12. November 2014
- 2. kostenlose 24h-ErstberatungEingeschränkter Zugriffwww.von-spitzbergen.de · 7. Juni 2024
- 3. Befristung des ArbeitsvertragsEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 6. September 2026
- 4. Das Nachweisgesetz - Ende des Dornröschenschlafs!Eingeschränkter Zugriffwww.bvm-law.de · 24. März 2023
- 5. Betriebsbedingte Kündigung trotz befristeter Kollegen - Ihre RechteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Fabian Symann · www.arbeitsrecht-erbrecht.com · 21. September 2026
- 6. Befristung nach dem NV Bühne ( Bühnenschiedsgericht für Opernchöre v. 16.01.2015, Aktz.: BSchG C 6Eingeschränkter ZugriffRoswitha Kranefuss · www.arbeitsrecht-benclowitz.de · 22. Juni 2015
- 7. Befristete Arbeitsverträge in DeutschlandEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 20. November 2023
- 8. Rechtsanwalt RostockEingeschränkter ZugriffMvrecht-Admin · www.ihr-anwalt-rostock.de · 20. Juli 2018
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/10819 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-GesetzesBundestag Drucksachen · 25. März 2024