Version
1. August 2022
1. August 2022
>
Version
15. September 2022
15. September 2022
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
(3) Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen.
(4) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
(5) Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
(6) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
Fachbeiträge • 56
- 1. Tod des Arbeitgebers: Auswirkungen und Empfehlungen für den ErbenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 28. November 2012
- 2. Tod des Arbeitgebers: Auswirkungen und Empfehlungen für den ErbenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 28. November 2012
- 3. BAG: Zur angemessenen Dauer der Probezeit im befristeten ArbeitsverhältnisEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 29. März 2025
- 4. BAG: Zur angemessenen Dauer der Probezeit im befristeten ArbeitsverhältnisEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 29. März 2025
- 5. Terminvorschau BAG 07Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 27. September 2025
- 6. Terminvorschau BAG 07Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 27. September 2025
- 7. Zivilrecht ArchiveEingeschränkter ZugriffSamuel Ju · https://juraexamen.info/ · 11. Oktober 2010
- 8. Kanzleiführung professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va