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30. September 2009
30. September 2009
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt. Er muß aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.
(2) Dem Vorstand können Abgeordnete und andere Persönlichkeiten aus der Partei kraft Satzung angehören, wenn sie ihr Amt oder ihr Mandat aus einer Wahl erhalten haben. Der Anteil der nicht nach § 9 Abs. 4 gewählten Mitglieder darf ein Fünftel der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht übersteigen. Vorsitzender und Schatzmeister einer Partei dürfen nicht in einer der Partei nahestehenden politischen Stiftung vergleichbare Funktionen ausüben.
(3) Der Vorstand leitet den Gebietsverband und führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen der ihm übergeordneten Organe. Er vertritt den Gebietsverband gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, soweit nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft.
(4) Zur Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes sowie zur Erledigung der laufenden und der besonders dringlichen Vorstandsgeschäfte kann aus der Mitte des Vorstandes ein geschäftsführender Vorstand (Präsidium) gebildet werden. Seine Mitglieder können auch vom Vorstand gewählt oder durch die Satzung bestimmt werden.
Fachbeiträge • 19
- 1. Sperrklausel verfassungswidrigEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 10. März 2014
- 2. BVerwG 6 C 2.17, Urteil vom 28. November 2018Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 6 C 3.17, Urteil vom 28. November 2018Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. wehrhafte Demokratie ArchiveEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 7. Februar 2024
- 5. Staatsorganisationsrecht ArchiveEingeschränkter ZugriffLukas Knappe · https://juraexamen.info/ · 10. April 2024
- 6. Art. 21 GG ArchiveEingeschränkter ZugriffCarlo Pöschke · https://juraexamen.info/ · 7. Februar 2024
- 7. Art. 79 Abs. 3 GG ArchiveEingeschränkter ZugriffLukas Knappe · https://juraexamen.info/ · 7. Februar 2024
- 8. 1. Staatsexamen ArchiveEingeschränkter ZugriffMiriam Hörnchen · https://juraexamen.info/ · 7. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/7660 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017Bundestag Drucksachen · 14. Februar 2019
- 2. 19/23197 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/20596 - Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jochen Haug, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22925 - Versammlungen zur Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl trotz Corona ermöglichenBundestag Drucksachen · 7. Oktober 2020
- 3. 19/23208 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/20596, 19/23197 - Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 7. Oktober 2020
- 4. 21/3300 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025Bundestag Drucksachen · 22. Dezember 2025