(1) Das Patent hat ferner die Wirkung, daß es jedem Dritten verboten ist, ohne Zustimmung des Patentinhabers im Geltungsbereich dieses Gesetzes anderen als zur Benutzung der patentierten Erfindung berechtigten Personen Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten oder zu liefern, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß diese Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn es sich bei den Mitteln um allgemein im Handel erhältliche Erzeugnisse handelt, es sei denn, daß der Dritte den Belieferten bewußt veranlaßt, in einer nach § 9 Satz 2 verbotenen Weise zu handeln.
(3) Personen, die die in § 11 Nr. 1 bis 3 genannten Handlungen vornehmen, gelten im Sinne des Absatzes 1 nicht als Personen, die zur Benutzung der Erfindung berechtigt sind.
Fachbeiträge • 49
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Öffentliche Quellen • 13
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- 2. 10/6149 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes - Drucksache 10/5346 -Bundestag Drucksachen · 14. Oktober 1986
- 3. 12/1399 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (Erstreckungsgesetz - ErstrG)Bundestag Drucksachen · 30. Oktober 1991
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- 5. 12/4427 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG) vom 7. März 1990 (BGBl. I S. 422) eingeführten neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schutzrechtsverletzungen im Bereich des geistigen Eigentums, insbesondere der ProduktpiraterieBundestag Drucksachen · 25. Februar 1993
- 6. 13/9971 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze (2. PatGÄndG)Bundestag Drucksachen · 20. Februar 1998
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- 8. 16/735 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des PatentkostengesetzesBundestag Drucksachen · 21. Februar 2006