(1) Die Wirkung des Patents tritt insoweit nicht ein, als die Bundesregierung anordnet, daß die Erfindung im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden soll. Sie erstreckt sich ferner nicht auf eine Benutzung der Erfindung, die im Interesse der Sicherheit des Bundes von der zuständigen obersten Bundesbehörde oder in deren Auftrag von einer nachgeordneten Stelle angeordnet wird.
(2) Für die Anfechtung einer Anordnung nach Absatz 1 ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig, wenn sie von der Bundesregierung oder der zuständigen obersten Bundesbehörde getroffen ist.
(3) Der Patentinhaber hat in den Fällen des Absatzes 1 gegen den Bund Anspruch auf angemessene Vergütung. Wegen deren Höhe steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Eine Anordnung der Bundesregierung nach Absatz 1 Satz 1 ist dem im Register (§ 30 Abs. 1) als Patentinhaber Eingetragenen vor Benutzung der Erfindung mitzuteilen. Erlangt die oberste Bundesbehörde, von der eine Anordnung oder ein Auftrag nach Absatz 1 Satz 2 ausgeht, Kenntnis von der Entstehung eines Vergütungsanspruchs nach Satz 1, so hat sie dem als Patentinhaber Eingetragenen davon Mitteilung zu machen.
Fachbeiträge • 8
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Öffentliche Quellen • 11
- 1. 19/19389 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18868 - Internationale Forschungskoordination zur Entwicklung von Impfstoffen, Diagnostika und Therapeutika gegen COVID-19Bundestag Drucksachen · 22. Mai 2020
- 2. 19/20374 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. Juni 2020
- 3. 19/18111 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler TragweiteBundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 4. 19/21826 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21534 - Versorgung und Preisgestaltung bei RemdesivirBundestag Drucksachen · 25. August 2020
- 5. 19/21534 - Kleine Anfrage: Versorgung und Preisgestaltung bei RemdesivirBundestag Drucksachen · 7. August 2020
- 6. 19/28832 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Jan Korte, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25787 - Patente für Impfstoffe freigeben - Weder wirtschaftliche noch nationale Interessen dürfen die Bekämpfung der Pandemie beeinträchtigenBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 7. 19/27248 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26722 - Corona-Impfstoffversorgung als öffentliches GutBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 8. 19/26415 - Kleine Anfrage: Krisenwirtschaft und resiliente IndustriepolitikBundestag Drucksachen · 3. Februar 2021