(1) Die Wirkung des Patents tritt gegen den nicht ein, der zur Zeit der Anmeldung bereits im Inland die Erfindung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hatte. Dieser ist befugt, die Erfindung für die Bedürfnisse seines eigenen Betriebs in eigenen oder fremden Werkstätten auszunutzen. Die Befugnis kann nur zusammen mit dem Betrieb vererbt oder veräußert werden. Hat der Anmelder oder sein Rechtsvorgänger die Erfindung vor der Anmeldung anderen mitgeteilt und sich dabei seine Rechte für den Fall der Patenterteilung vorbehalten, so kann sich der, welcher die Erfindung infolge der Mitteilung erfahren hat, nicht auf Maßnahmen nach Satz 1 berufen, die er innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung getroffen hat.
(2) Steht dem Patentinhaber ein Prioritätsrecht zu, so ist an Stelle der in Absatz 1 bezeichneten Anmeldung die frühere Anmeldung maßgebend. Dies gilt jedoch nicht für Angehörige eines ausländischen Staates, der hierin keine Gegenseitigkeit verbürgt, soweit sie die Priorität einer ausländischen Anmeldung in Anspruch nehmen.
Fachbeiträge • 18
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- 3. Hahlbrock darf G+H-Patent für Bauelemente bei funktechnischen Anlagen weiter nutzenEingeschränkter Zugriffwww.cohausz-florack.de · 19. März 2018
- 4. EPG (Berufungsgericht) zum „Anbieten“ und zur Haftung des GeschäftsführersEingeschränkter ZugriffLisa Schmölling · www.cbh.de · 8. Oktober 2025
- 5. OLG Düsseldorf - Schutzverkleidung für funktechnische AnlagenEingeschränkter ZugriffCbh Redaktion · www.cbh.de · 28. August 2018
- 6. Prof. Dr. Kurt BartenbachEingeschränkter Zugriffwww.cbh.de · 31. Dezember 1969
- 7. BGH zu den Voraussetzungen und Grenzen des Vorbenutzungsrechts nach § 12 PatGEingeschränkter ZugriffLisa Schmölling · www.cbh.de · 9. Oktober 2019
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Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/11137 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches PatentgerichtBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 19/22847 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches PatentgerichtBundestag Drucksachen · 25. September 2020
- 3. 19/30884 - Antrag: Anstoß zur Einführung einer Neuheitsschonfrist im europäischen und deutschen PatentrechtBundestag Drucksachen · 21. Juni 2021
- 4. 21/4815 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3737 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 18. März 2026