(1) Die Wirkung des Patents tritt insoweit nicht ein, als die Bundesregierung anordnet, daß die Erfindung im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden soll. Sie erstreckt sich ferner nicht auf eine Benutzung der Erfindung, die im Interesse der Sicherheit des Bundes von der zuständigen obersten Bundesbehörde oder in deren Auftrag von einer nachgeordneten Stelle angeordnet wird.
(2) Für die Anfechtung einer Anordnung nach Absatz 1 ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig, wenn sie von der Bundesregierung oder der zuständigen obersten Bundesbehörde getroffen ist.
(3) Der Patentinhaber hat in den Fällen des Absatzes 1 gegen den Bund Anspruch auf angemessene Vergütung. Wegen deren Höhe steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Eine Anordnung der Bundesregierung nach Absatz 1 Satz 1 ist dem im Register (§ 30 Abs. 1) als Patentinhaber Eingetragenen vor Benutzung der Erfindung mitzuteilen. Erlangt die oberste Bundesbehörde, von der eine Anordnung oder ein Auftrag nach Absatz 1 Satz 2 ausgeht, Kenntnis von der Entstehung eines Vergütungsanspruchs nach Satz 1, so hat sie dem als Patentinhaber Eingetragenen davon Mitteilung zu machen.
Fachbeiträge • 8
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Öffentliche Quellen • 22
- 1. 10/5720 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes - Drucksache 10/3903 -Bundestag Drucksachen · 23. Juni 1986
- 2. 10/3437 - Gesetzentwurf: Entwurf einer Verwaltungsprozeßordnung (VwPO)Bundestag Drucksachen · 31. Mai 1985
- 3. 10/3903 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GebrauchsmustergesetzesBundestag Drucksachen · 26. September 1985
- 4. 11/7541 - Antwort: Seerechtsübereinkommen der Vereinten NationenBundestag Drucksachen · 6. Juli 1990
- 5. 12/3630 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 5. November 1992
- 6. 12/1399 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (Erstreckungsgesetz - ErstrG)Bundestag Drucksachen · 30. Oktober 1991
- 7. 13/9971 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze (2. PatGÄndG)Bundestag Drucksachen · 20. Februar 1998
- 8. 14/6203 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen EigentumsBundestag Drucksachen · 31. Mai 2001