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8. September 2015
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18. August 2021
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Eine Erfindung ist zur Erteilung eines Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden.
(2) Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Patentanmeldungen entgegenzunehmen. Eine Anmeldung, die ein Staatsgeheimnis (§ 93 Strafgesetzbuch) enthalten kann, darf bei einem Patentinformationszentrum nicht eingereicht werden.
(3) Die Anmeldung muß enthalten:
- 1.
- den Namen des Anmelders;
- 2.
- einen Antrag auf Erteilung des Patents, in dem die Erfindung kurz und genau bezeichnet ist;
- 3.
- einen oder mehrere Patentansprüche, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll;
- 4.
- eine Beschreibung der Erfindung;
- 5.
- die Zeichnungen, auf die sich die Patentansprüche oder die Beschreibung beziehen.
(4) Die Erfindung ist in der Anmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, daß ein Fachmann sie ausführen kann.
(5) Die Anmeldung darf nur eine einzige Erfindung enthalten oder eine Gruppe von Erfindungen, die untereinander in der Weise verbunden sind, daß sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen.
(6) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Form und die sonstigen Erfordernisse der Anmeldung zu erlassen. Es kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf das Deutsche Patent- und Markenamt übertragen.
(7) Auf Verlangen des Deutschen Patent- und Markenamts hat der Anmelder den Stand der Technik nach seinem besten Wissen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und in die Beschreibung (Absatz 3) aufzunehmen.
(8) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Hinterlegung von biologischem Material, den Zugang hierzu einschließlich des zum Zugang berechtigten Personenkreises und die erneute Hinterlegung von biologischem Material zu erlassen, sofern die Erfindung die Verwendung biologischen Materials beinhaltet oder sie solches Material betrifft, das der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist und das in der Anmeldung nicht so beschrieben werden kann, daß ein Fachmann die Erfindung danach ausführen kann (Absatz 4). Es kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf das Deutsche Patent- und Markenamt übertragen.
Fachbeiträge • 13
- 1. Rechtsanwalt für Patente und GebrauchsmusterEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 18. September 2023
- 2. Einführung in das Patentrecht Teil 3Eingeschränkter ZugriffStefan Thiel Roman Pusep · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 3. BPatG zur Nichteinhaltung der für Patentanmeldungen vorgeschrieben SchriftgrößeEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 3. Dezember 2024
- 4. Vermeintliche Unklarheit eines Patentanspruchs ist kein ZurückweisungsgrundEingeschränkter ZugriffLisa Schmölling · www.cbh.de · 12. November 2019
- 5. BGH - kein Wegfall der Teilungserklärung wegen Nichtzahlung zusätzlicher AnspruchsgebührenEingeschränkter ZugriffCbh Redaktion · www.cbh.de · 19. Februar 2019
- 6. Fremdsprachige Patentanmeldung und Nachreichen der ÜbersetzungEingeschränkter ZugriffDbe · www.rfth.de · 9. November 2011
- 7. dbe, Autor bei RFTH Rechtsanwälte und Fachanwälte in ThüringenEingeschränkter ZugriffDbe · www.rfth.de · 9. November 2011
- 8. Mehr Klarheit im NichtigkeitsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.preubohlig.de · 1. April 2016
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/4558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower-Schutzgesetz)Bundestag Drucksachen · 26. September 2018
- 2. 19/8048 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7591 - Reformbedarf beim PatentrechtBundestag Drucksachen · 27. Februar 2019
- 3. 19/25821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des PatentrechtsBundestag Drucksachen · 13. Januar 2021
- 4. 19/30498 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/25821- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des PatentrechtsBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021