Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2007
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29. Juli 2017
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9. Dezember 2022
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31. Oktober 2024
31. Oktober 2024
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24. Juni 2026
24. Juni 2026
(1) Die Registerbehörde trägt eine Verurteilung, die nicht durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangen ist, ein, wenn ihr die Verurteilung von einer Behörde des Staates, der sie ausgesprochen hat, mitgeteilt worden ist und sich aus der Mitteilung nicht ergibt, daß die Voraussetzungen des § 54 nicht vorliegen.
(2) Die betroffene Person soll unverzüglich zu der Eintragung gehört werden, wenn ihr Aufenthalt feststellbar ist. Ergibt sich, daß bei einer Verurteilung oder einem abtrennbaren Teil einer Verurteilung die Voraussetzungen des § 54 Abs. 1 nicht vorliegen, so ist die Eintragung insoweit zu entfernen. Lehnt die Registerbehörde einen Antrag der betroffenen Person auf Entfernung der Eintragung ab, so steht der betroffenen Person innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung die Beschwerde zu. Hilft die Registerbehörde der Beschwerde nicht ab, so entscheidet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Fachbeiträge • 2
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 2. BVerwG 2 WD 18.10, Beschluss vom 28. September 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/23568 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der WirtschaftBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 2. 20/3708 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des BundeszentralregistergesetzesBundestag Drucksachen · 28. September 2022
- 3. 21/4782 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher BenachteiligungBundestag Drucksachen · 18. März 2026