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15. November 2022
15. November 2022
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18. Februar 2026
18. Februar 2026
(1) Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für Produktsicherheit eingesetzt.
(2) Der Ausschuss hat die Aufgaben,
- 1.
- die Bundesregierung in Fragen der Produktsicherheit zu beraten,
- 2.
- Normen und andere technische Spezifikationen zu ermitteln, soweit es für ein Produkt keine harmonisierte Norm gibt,
- 3.
- Spezifikationen für die Zuerkennung des GS-Zeichens zu ermitteln und
- 4.
- Empfehlungen hinsichtlich der generellen Eignung eines Produkts im Vorfeld der Zuerkennung des GS-Zeichens auszusprechen und diese zu veröffentlichen.
(3) Dem Ausschuss sollen sachverständige Personen aus dem Kreis der Marktüberwachungsbehörden, der Konformitätsbewertungsstellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, des Deutschen Instituts für Normung e. V., der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten Verbände, insbesondere der Hersteller, der Händler und der Verbraucher, angehören. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
(4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beruft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- 1.
- die Mitglieder des Ausschusses und
- 2.
- für jedes Mitglied einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.
(5) Die Bundesministerien sowie die für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt zuständigen obersten Landesbehörden und Bundesoberbehörden haben das Recht, in Sitzungen des Ausschusses vertreten zu sein und gehört zu werden.
(6) Die Geschäfte des Ausschusses führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Fachbeiträge • 3
- 1. VG Gelsenkirchen: Heranziehung des Händlers statt des Herstellers für Kosten von MarktaufsichtsmaßnahmenEingeschränkter ZugriffAlexander Koch · www.kochneumann.de · 21. Juli 2013
- 2. Müssen Händler gefährliche Produkte zurückrufen?Eingeschränkter ZugriffDr. Daniel S. Huber · www.it-recht-kanzlei.de · 17. Mai 2017
- 3. Rückruf / Vertriebstop von FFP2Eingeschränkter ZugriffDominik Görtz · www.goertz-legal.de · 25. Januar 2021
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/11258 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG (Seilbahndurchführungsgesetz - SeilbDG)Bundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 2. 19/28401 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der MarktüberwachungBundestag Drucksachen · 13. April 2021
- 3. 19/28406 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen AnlagenBundestag Drucksachen · 13. April 2021
- 4. 21/3310 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024Bundestag Drucksachen · 15. Dezember 2025