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1. Januar 2002
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16. März 2017
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1. Januar 2021
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22. Januar 2021
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(1) Kennzeichen des verbotenen Vereins dürfen für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots nicht mehr
- 1.
- öffentlich, in einer Versammlung oder
- 2.
- in einem Inhalt (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches), der verbreitet wird oder zur Verbreitung bestimmt ist,
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Absatz 1 gilt entsprechend für Kennzeichen eines verbotenen Vereins, die in im Wesentlichen gleicher Form von anderen nicht verbotenen Teilorganisationen oder von selbständigen Vereinen verwendet werden. Ein Kennzeichen eines verbotenen Vereins wird insbesondere dann in im Wesentlichen gleicher Form verwendet, wenn bei ähnlichem äußerem Gesamterscheinungsbild das Kennzeichen des verbotenen Vereins oder Teile desselben mit einer anderen Orts- oder Regionalbezeichnung versehen wird.
(4) Diese Vorschriften gelten auch für die Verwendung von Kennzeichen einer Ersatzorganisation für die Dauer der Vollziehbarkeit einer Verfügung nach § 8 Abs. 2 Satz 1.
Fachbeiträge • 47
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Öffentliche Quellen • 12
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- 2. 18/10903 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9758, 18/9947, 18/10102 Nr. 12 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des VereinsgesetzesBundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 3. 19/1576 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1364 - Aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung des Betätigungsverbots gegen die PKKBundestag Drucksachen · 9. April 2018
- 4. 19/19859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im AuslandBundestag Drucksachen · 10. Juni 2020
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- 6. 19/19399 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18028 - Folgen der Vereinsgesetzänderung für RockerclubsBundestag Drucksachen · 30. März 2020
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