Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
2. August 2024
2. August 2024
>
Version
3. August 2024
3. August 2024
(1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt
- 1.
- Gift oder vergiftete Waffen verwendet,
- 2.
- biologische oder chemische Waffen verwendet,
- 3.
- Geschosse verwendet, die sich leicht im Körper des Menschen ausdehnen oder flachdrücken, insbesondere Geschosse mit einem harten Mantel, der den Kern nicht ganz umschließt oder mit Einschnitten versehen ist,
- 4.
- Waffen verwendet, deren Hauptwirkung darin besteht, durch Splitter zu verletzen, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können, oder
- 5.
- Laserwaffen verwendet, die eigens dazu entworfen sind, die dauerhafte Erblindung des unbewehrten Auges zu verursachen,
(2) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 den Tod oder die schwere Verletzung einer Zivilperson (§ 226 des Strafgesetzbuches) oder einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person, wird er mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Führt der Täter den Tod vorsätzlich herbei, ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Fachbeiträge • 2
- 1. Volksverhetzung - RA KaiserEingeschränkter ZugriffStrafverteidiger Bielefeld - Ralf Kaiser · www.anwaltkaiser.de · 27. Februar 2020
- 2. Jetzt RA Grunst beauftragenEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.law · 29. März 2016
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/30798 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juni 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. Juni 2021
- 2. 20/11848 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur TerrorismusbekämpfungBundestag Drucksachen · 17. Juni 2024
- 3. 20/11668 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/9471, 20/10015, 20/11661 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des VölkerstrafrechtsBundestag Drucksachen · 5. Juni 2024
- 4. 20/11661 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9471, 20/10015, 20/10131 Nr. 1.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des VölkerstrafrechtsBundestag Drucksachen · 5. Juni 2024
- 5. 20/9471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des VölkerstrafrechtsBundestag Drucksachen · 27. November 2023