(1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt plündert oder, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten ist, sonst in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig Sachen der gegnerischen Partei, die der Gewalt der eigenen Partei unterliegen, zerstört, sich aneignet oder beschlagnahmt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt völkerrechtswidrig anordnet, dass Rechte und Forderungen aller oder eines wesentlichen Teils der Angehörigen der gegnerischen Partei aufgehoben oder ausgesetzt werden oder vor Gericht nicht einklagbar sind, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Fachbeiträge • 10
- 1. Afrikanische Milizenführer und deutsches VölkerstrafgesetzbuchEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. Juli 2010
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Öffentliche Quellen • 38
- 1. 19/6684 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6292 - Islamistischer Terrorismus in DeutschlandBundestag Drucksachen · 21. Dezember 2018
- 2. 19/1506 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1188 - Geplante Abteilung im Bundeskriminalamt zur Ermittlung von Kriegsverbrechen und VölkermordBundestag Drucksachen · 3. April 2018
- 3. 19/8738 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8151 - Bemühungen der Bundesregierung zur Rückholung in Syrien gefangener deutscher Mitglieder des Islamischen StaatesBundestag Drucksachen · 26. März 2019
- 4. 19/12354 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11480 - Praxis und opferschutzrechtliche Aspekte in völkerstrafrechtlichen VerfahrenBundestag Drucksachen · 12. August 2019
- 5. 19/13991 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13466 - Rückführungs-, Präventions- und Deradikalisierungsstrategien für deutsche Staatsbürger in den ehemaligen IS-GebietenBundestag Drucksachen · 14. Oktober 2019
- 6. 19/6904 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6595 - Terrorismusverfahren der Generalbundesanwaltschaft im Jahr 2018Bundestag Drucksachen · 3. Januar 2019
- 7. 19/9081 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. April 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 4. April 2019
- 8. 19/10482 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9312 - Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2019Bundestag Drucksachen · 24. Mai 2019