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5. August 2009
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1. Januar 2021
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31. Dezember 2024
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gelten § 93 mit Ausnahme des Absatzes 2 Satz 3 über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder und § 15b der Insolvenzordnung sinngemäß. Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Sie sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn sie eine unangemessene Vergütung festsetzen (§ 87 Absatz 1).
Fachbeiträge • 33
- 1. BGH Urteil vom 01.12.2008 - II ZR 102/07Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 1. Dezember 2008
- 2. Verlag Dr. Otto SchmidtEingeschränkter ZugriffDr. Thorsten Kuthe Und Dr. Gero Lingen · https://www.otto-schmidt.de/ · 11. Februar 2020
- 3. Aufsichtsratsvergütung und Umsatzsteuer - jetzt doch nur scheinbar geklärt?Eingeschränkter ZugriffDr. Stefan Mutter Und Jessica Werner · https://www.otto-schmidt.de/ · 11. Juli 2022
- 4. Dr. Stefan Mutter und Jessica WernerEingeschränkter ZugriffDr. Stefan Mutter · https://www.otto-schmidt.de/ · 7. November 2022
- 5. Entwurf für „Wirecard-Folgen“-Gesetz vorgelegtEingeschränkter ZugriffDr. Thorsten Kuthe · https://www.otto-schmidt.de/ · 2. November 2020
- 6. Aufsichtsratshaftung. ManagerhaftungEingeschränkter ZugriffDr. Stefan Mutter · https://www.otto-schmidt.de/ · 7. November 2022
- 7. Die Einrichtung von Meldestellen für Whistleblower durch Unternehmen - die Zeit läuft ab…Eingeschränkter ZugriffDr. Benjamin Ittmann · https://kuettner-rechtsanwaelte.de/blog
- 8. UmsatzsteuerEingeschränkter ZugriffOnline-Redaktion · https://www.otto-schmidt.de/ · 21. November 2023