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12. August 2021
12. August 2021
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sind Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland,
- 1.
- deren Anteile zur Mehrheit vom Bund gehalten werden oder
- 2.
- die große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs) sind und deren Anteile zur Mehrheit von Gesellschaften gehalten werden, deren Anteile ihrerseits zur Mehrheit vom Bund gehalten werden, oder
- 3.
- die in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben und deren Anteile zur Mehrheit von Gesellschaften gehalten werden, deren Anteile ihrerseits zur Mehrheit
- a)
- vom Bund gehalten werden oder
- b)
- von Gesellschaften gehalten werden, bei denen sich die Inhaberschaften an den Anteilen in dieser Weise bis zu Gesellschaften fortsetzen, deren Anteile zur Mehrheit vom Bund gehalten werden.
(2) Für Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes gelten
- 1.
- § 76 Absatz 3a unabhängig von einer Börsennotierung und einer Geltung des Mitbestimmungsgesetzes, des Montan-Mitbestimmungsgesetzes oder des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes, wenn der Vorstand aus mehr als zwei Personen besteht, sowie
- 2.
- § 96 Absatz 2 unabhängig von einer Börsennotierung und einer Geltung des Mitbestimmungsgesetzes, des Montan-Mitbestimmungsgesetzes oder des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes.
(3) Die Länder können die Vorgaben des Absatzes 2 durch Landesgesetz auf Aktiengesellschaften erstrecken, an denen eine Mehrheitsbeteiligung eines Landes entsprechend Absatz 1 besteht. In diesem Fall gelten für Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung eines Landes, die der Mitbestimmung unterliegen, die gesetzlichen Regelungen und Wahlordnungen zur Mitbestimmung in Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes entsprechend.
Fachbeiträge • 3
- 1. FüPoG II in Kraft - Ein ÜberblickEingeschränkter ZugriffChristoph Kiel · www.hoffmannliebs.de · 24. August 2021
- 2. FüPoG II in Kraft - Ein ÜberblickEingeschränkter ZugriffChristoph Kiel · www.hoffmannliebs.de · 24. August 2021
- 3. VeröffentlichungenEingeschränkter Zugriffwww.gleisslutz.com
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/26689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen DienstBundestag Drucksachen · 15. Februar 2021
- 2. 19/27633 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst - Drucksache 19/26689 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 3. 21/3450 - Unterrichtung: Erster Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen Entwicklung des Frauenanteils in den Leitungsorganen börsennotierter UnternehmenBundestag Drucksachen · 18. Dezember 2025