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1. November 2008
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31. Dezember 2024
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Vorstandsmitgliedern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. § 78 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 36
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- 2. Aktuelle Urteile im GesellschaftsrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 4. Februar 2026
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- 6. Verstoß gegen § 57 AktG führt nicht zur Nichtigkeit des RückgewährgeschäftsEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 15. April 2013
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- 8. Zur Vertretung der AG in einem Rechtsstreit gegen eine GmbH durch den AufsichtsratEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 29. Oktober 2012