(1) Die Krankenhäuser haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Förderung, soweit und solange sie in den Krankenhausplan eines Landes und bei Investitionen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 in das Investitionsprogramm aufgenommen sind. Die zuständige Landesbehörde und der Krankenhausträger können für ein Investitionsvorhaben nach § 9 Abs. 1 eine nur teilweise Förderung mit Restfinanzierung durch den Krankenhausträger vereinbaren; Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen, den Ersatzkassen und den Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2 ist anzustreben. Die Aufnahme oder Nichtaufnahme in den Krankenhausplan wird durch Bescheid festgestellt. Gegen den Bescheid ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
(2) Ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan und in das Investitionsprogramm besteht nicht. Bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern entscheidet die zuständige Landesbehörde unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen und der Vielfalt der Krankenhausträger nach pflichtgemäßem Ermessen, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung des Landes am besten gerecht wird; die Vielfalt der Krankenhausträger ist nur dann zu berücksichtigen, wenn die Qualität der erbrachten Leistungen der Einrichtungen gleichwertig ist.
(3) Für die in § 2 Nr. 1a genannten Ausbildungsstätten gelten die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechend.
Fachbeiträge • 42
- 1. BSG, Beschluss v. 11.11.2024Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 11. November 2024
- 2. Fachklinik oder Allgemeinversorger?Eingeschränkter ZugriffWww.Solidaris.De · www.solidaris.de · 5. September 2024
- 3. Stichtag bei Planherausnahmen und erstmaliger Zuweisung von LeistungsgruppenEingeschränkter ZugriffWww.Solidaris.De · www.solidaris.de · 7. Oktober 2025
- 4. Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender GesamtbettenzahlenEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 17. Dezember 2021
- 5. Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen verfehlte KrankenhausplanungEingeschränkter ZugriffMarcella Oelze · www.cbh.de · 24. März 2025
- 6. Änderungskündigung eines Chefarztes - BAG 2 AZR 615/13Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 31. August 2015
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- 8. Schwangerschaftsabbrüche - und das Weisungsrecht des kirchlichen ArbeitgebersEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/3180 - Unterrichtung: Gutachten 2018 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Bedarfsgerechte Steuerung der GesundheitsversorgungBundestag Drucksachen · 4. Juli 2018
- 2. 18/12587 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11488, 18/11930, 18/12181 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 3. 19/12850 - Unterrichtung: Gemeinsamer Bericht zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische EinrichtungenBundestag Drucksachen · 27. August 2019
- 4. 19/12193 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11761 - Auswirkungen der Ergebnisse des Qualitätsberichts über stationäre Patientenversorgung in KrankenhäusernBundestag Drucksachen · 6. August 2019
- 5. 19/24447 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 6. 20/2725 - Unterrichtung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisierenBundestag Drucksachen · 24. Juni 2022
- 7. 19/26168 - Antrag: Systemwechsel im Krankenhaus - Gemeinwohl statt Kostendruck und ProfiteBundestag Drucksachen · 26. Januar 2021
- 8. 21/3056 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) - Drucksache 21/2512 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025