(1) Die Bundesregierung übersendet dem Bundestag alle Vorhaben mit einem Zuleitungsschreiben (förmliche Zuleitung). Das Zuleitungsschreiben enthält auf der Grundlage des zuzuleitenden Dokuments die folgenden Hinweise:
- 1.
- den wesentlichen Inhalt und die Zielsetzung des Vorhabens,
- 2.
- das Datum des Erscheinens des betreffenden Dokuments in deutscher Sprache,
- 3.
- die Rechtsgrundlage,
- 4.
- das anzuwendende Verfahren und
- 5.
- die Benennung des federführenden Bundesministeriums.
(2) Die Bundesregierung übermittelt binnen zwei Wochen nach förmlicher Zuleitung eines Vorhabens einen Bericht gemäß der Anlage (Berichtsbogen). Dieser enthält insbesondere die Bewertung des Vorhabens hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
(3) Zu Vorschlägen für Gesetzgebungsakte der Europäischen Union übermittelt die Bundesregierung zudem binnen zwei Wochen nach Überweisung an die Ausschüsse des Bundestages, spätestens jedoch zu Beginn der Beratungen in den Ratsgremien, eine Umfassende Bewertung. Neben Angaben zur Zuständigkeit der Europäischen Union zum Erlass des vorgeschlagenen Gesetzgebungsaktes und zu dessen Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit enthält diese Bewertung im Rahmen einer umfassenden Abschätzung der Folgen für die Bundesrepublik Deutschland Aussagen insbesondere in rechtlicher, wirtschaftlicher, finanzieller, sozialer und ökologischer Hinsicht zu Regelungsinhalt, Alternativen, Kosten, Verwaltungsaufwand und Umsetzungsbedarf. Zu anderen Vorhaben im Sinne von § 5 Absatz 1 erfolgt die Erstellung einer entsprechenden Umfassenden Bewertung nur auf Anforderung.
(4) Bei eilbedürftigen Vorhaben verkürzen sich die Fristen der Absätze 2 und 3 so, dass eine rechtzeitige Unterrichtung und die Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 8 Absatz 1 Satz 1 für den Bundestag gewährleistet sind. Ist eine besonders umfangreiche Bewertung erforderlich, kann die Frist verlängert werden.
(5) Darüber hinaus erstellt die Bundesregierung zu besonders komplexen oder bedeutsamen Vorhaben auf Anforderung vertiefende Berichte.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag über den Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union; diese Unterrichtung enthält auch eine Bewertung, ob die Bundesregierung den Gesetzgebungsakt mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit für vereinbar hält; bei Richtlinien informiert die Bundesregierung über die zu berücksichtigenden Fristen für die innerstaatliche Umsetzung und den Umsetzungsbedarf.
Öffentliche Quellen • 48
- 1. 12/4247 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union - Drucksachen 12/3609, 12/3614, 12/3896, 12/4035 -Bundestag Drucksachen · 3. Februar 1993
- 2. 16/3932 - Antwort: Aufnahme einer Ersatzteilklausel in das GeschmacksmustergesetzBundestag Drucksachen · 19. Dezember 2006
- 3. 16/3937 - Antwort: Position der Bundesregierung zu Plänen eines einheitlichen europäischen VertragsrechtsBundestag Drucksachen · 19. Dezember 2006
- 4. 16/2220 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juli 2006 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Juli 2006
- 5. 15/4925 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 22. Februar 2005
- 6. 16/2620 - Antrag: Annahme einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 20. September 2006
- 7. 15/5492 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Roth (Heringen), Günter Gloser, Dr. Angelica Schwall-Düren, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Rainder Steenblock, Volker Beck (Köln), Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/4925- Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union 2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Gerd Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/4716- Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union 3. zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/4936- Stärkung der Rolle des Deutschen Bundestages bei der Begleitung, Mitgestaltung und Kontrolle europäischer Gesetzgebung 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Claudia Winterstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/4937- Für mehr Mitsprache des Deutschen Bundestages bei der Rechtsetzung der Europäischen Union nach In-Kraft-Treten des VerfassungsvertragesBundestag Drucksachen · 11. Mai 2005
- 8. 16/5884 - Antwort: Islamistische Organisationen in DeutschlandBundestag Drucksachen · 4. Juli 2007