(1) Das Bundeszentralamt für Steuern führt als zuständige Behörde die automatische Übermittlung von Informationen nach § 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 4 jeweils zum 30. September eines Jahres für das vorhergehende Kalenderjahr durch; beginnend zum 30. September 2017 für 2016.
(2) Die Finanzinstitute haben dem Bundeszentralamt für Steuern die Daten nach § 8 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung jeweils zum 31. Juli eines Jahres für das vorhergehende Kalenderjahr zu übermitteln, beginnend zum 31. Juli 2017 für das Kalenderjahr 2016. Informationen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 6a über die Funktion oder die Funktionen, aufgrund derer jede meldepflichtige Person eine beherrschende Person oder ein Anteilseigner des Rechtsträgers ist, müssen abweichend von Satz 1 für jedes meldepflichtige Konto, das zum 31. Dezember 2025 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird, in Bezug auf Meldezeiträume, die spätestens am 31. Dezember 2027 enden, nur dann gemeldet werden, wenn diese Angaben in den elektronisch durchsuchbaren Daten des meldenden Finanzinstituts verfügbar sind.
(3) § 3 Absatz 3 und § 28 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, 5 Buchstabe b und Nummer 7 bis 13 in der am 6. Dezember 2024 geltenden Fassung gelten ab dem 1. Januar 2025 und nur für Pflichten in Bezug auf Meldezeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. § 28 Absatz 1 Nummer 11 in der am 1. Januar 2026 geltenden Fassung gilt nur für Pflichten in Bezug auf Meldezeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.
Fachbeiträge • 7
- 1. Automatischer Finanzkontenaustausch Steuerstrafrecht - FrankfurtEingeschränkter ZugriffFrank Peter · www.dr-buchert.de · 22. Januar 2026
- 2. Auslandskonten prüfen!Eingeschränkter ZugriffLukas Wagner · www.kanzleimauss.de · 17. Oktober 2023
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- 7. Automatischer Austausch von Informationen in SteuersachenEingeschränkter ZugriffMatthias E. Grimme Fachanwalt Für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater Für Unternehmensnachfolge (Dstv E.V) · https://www.gwgl-hamburg.de/ · 17. Juni 2024
Öffentliche Quellen • 19
- 1. 20/13419 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2024
- 2. Austausch von Informationen nach dem FKAustGBMF Schreiben · 28. Juni 2018
- 3. Austausch von Informationen nach dem FKAustGBMF Schreiben · 26. Juni 2019
- 4. Austausch von Informationen nach dem FKAustGBMF Schreiben · 11. Februar 2022
- 5. Austausch von Informationen nach dem FKAustGBMF Schreiben · 16. Juni 2021
- 6. Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten ...BMF Schreiben · 15. Juni 2022
- 7. FKAustG - Finale StaatenaustauschlisteBMF Schreiben · 1. Juli 2020
- 8. Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustGBMF Schreiben · 8. Juni 2026