(1) Das Bundesarchiv kann die Schutzfrist nach § 11 Absatz 1 verkürzen, soweit dem keine Einschränkungs- und Versagungsgründe gemäß § 13 entgegenstehen.
(2) Das Bundesarchiv kann die Schutzfristen nach § 11 Absatz 2 verkürzen, wenn die Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt. Liegt keine Einwilligung vor, kann das Bundesarchiv die Schutzfristen nach § 11 Absatz 2 verkürzen, wenn
- 1.
- die Nutzung für ein wissenschaftliches Forschungs- oder Dokumentationsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange unerlässlich ist, die im überwiegenden Interesse einer anderen Person oder Stelle liegen, und
- 2.
- eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange Betroffener oder ihrer Angehörigen durch angemessene Maßnahmen wie die Vorlage anonymisierter Reproduktionen oder das Einholen von Verpflichtungserklärungen ausgeschlossen werden kann.
(3) Das Bundesarchiv kann die Schutzfrist nach § 11 Absatz 3 um höchstens 30 Jahre verkürzen oder verlängern, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
(4) Ist das Archivgut des Bundes bei einer öffentlichen Stelle des Bundes entstanden, bedarf die Verkürzung oder Verlängerung der Schutzfristen nach den Absätzen 1 bis 3 der Einwilligung dieser Stelle. Die Einwilligung ist entbehrlich, soweit dies durch eine vorherige allgemeine Vereinbarung mit der abgebenden Stelle festgelegt worden ist.
Fußnote
(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 6 +++)
(+++ § 12 Abs. 4: Zur Anwendung vgl. § 16 Abs. 1 +++)
Fachbeiträge • 1
- 1. Der Datenschutz in öffentlichen ArchivenEingeschränkter ZugriffDr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/ · 30. Januar 2023
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/7166 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6751 - Umgang mit den Akten der Treuhandanstalt, deren Tochtergesellschaften und NachfolgeorganisationenBundestag Drucksachen · 18. Januar 2019
- 2. 19/31682 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/31282 - Verschlusssachen als Herausforderung für die Gewährleistung von TransparenzBundestag Drucksachen · 21. Juli 2021
- 3. 19/29975 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Mai 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Mai 2021
- 4. 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 5. 20/11661 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9471, 20/10015, 20/10131 Nr. 1.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des VölkerstrafrechtsBundestag Drucksachen · 5. Juni 2024
- 6. 20/15020 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Fortschritte bei der Bereitstellung von offenen Daten und Evaluierung der Wirkungsziele des § 12a des E-Government-GesetzesBundestag Drucksachen · 17. Februar 2025
- 7. 21/6207 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/5929 - Zuständigkeiten und Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich Informationsfreiheit und Open DataBundestag Drucksachen · 28. Mai 2026