Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Juni 2007
1. Juni 2007
>
Version
1. August 2021
1. August 2021
>
Version
7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Rechtsanwälte, die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt zu sein, die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden oder die vorübergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind, dürfen ihren Beruf als Rechtsanwalt nicht ausüben, es sei denn, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Die Rechtsanwaltskammer kann jedoch dem Rechtsanwalt auf seinen Antrag eine Vertretung bestellen oder ihm gestatten, seinen Beruf selbst auszuüben, wenn die Interessen der Rechtspflege dadurch nicht gefährdet werden.
(2) Bekleidet ein Rechtsanwalt ein öffentliches Amt, ohne in das Beamtenverhältnis berufen zu sein, und darf er nach den für das Amt maßgebenden Vorschriften den Beruf als Rechtsanwalt nicht selbst ausüben, so kann die Rechtsanwaltskammer ihm auf seinen Antrag eine Vertretung bestellen.
(3) (weggefallen)
Fachbeiträge • 16
- 1. BRAK-Kampagne: Aufstehen für den Rechtsstaat!Eingeschränkter ZugriffTilman Winkler · www.rak-freiburg.de · 13. Mai 2024
- 2. Meine EinkünfteEingeschränkter Zugriffwww.florianpronold.de · 31. Oktober 2021
- 3. Fortbildung § 15 FAOEingeschränkter Zugriffwww.rak-muenchen.de · 14. August 2023
- 4. Bundesrechtsanwaltsordnung - Auszug §§ 43 - 59b BRAOEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 22. Oktober 2012
- 5. Der Rechtsanwalt als Juniorprofessor auf ZeitEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Juli 2009
- 6. Kein anwaltliches Berufsausübungsverbot für den Justitiar eines berufsständischen VersorgungswerksEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. Mai 2009
- 7. Das Beamtenverhältnis und der Widerruf der RechtsanwaltszulassungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. Dezember 2011
- 8. Berufsrecht 5Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. Mai 2010
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 3. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026