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18. Mai 2017
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1. August 2022
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16. März 2023
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7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Die Verbindung zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer Berufsausübungsgesellschaft nach § 59b ist Rechtsanwälten auch gestattet
- 1.
- mit Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer, Mitgliedern der Patentanwaltskammer, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern,
- 2.
- mit Angehörigen von Rechtsanwaltsberufen aus anderen Staaten, die nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder nach § 206 berechtigt wären, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen, und mit Angehörigen von Patentanwaltsberufen aus anderen Staaten, die nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland oder nach § 157 der Patentanwaltsordnung berechtigt wären, sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen,
- 3.
- mit Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern anderer Staaten, die nach dem Steuerberatungsgesetz oder der Wirtschaftsprüferordnung ihren Beruf mit Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern in der Bundesrepublik Deutschland gemeinschaftlich ausüben dürfen,
- 4.
- mit Personen, die in der Berufsausübungsgesellschaft einen freien Beruf nach § 1 Absatz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes ausüben, es sei denn, dass die Verbindung mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere seiner Stellung als unabhängigem Organ der Rechtspflege, nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann.
(2) Unternehmensgegenstand der Berufsausübungsgesellschaft nach Absatz 1 ist die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Daneben kann die Ausübung des jeweiligen nichtanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 59d bis 59q gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs dienen.
Fachbeiträge • 187
- 1. Reform des Personengesellschaftsrechts kompakt erklärtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Christian Stari, Rechtsanwalt Andreas Böhlke · www.brs-rechtsanwaelte.de · 24. November 2023
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- 8. Die große BRAO-ReformEingeschränkter ZugriffTilman Winkler · www.rak-freiburg.de · 26. Juli 2022
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 13/9820 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 9. Februar 1998
- 2. 14/2269 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrecht der RechtsanwälteBundestag Drucksachen · 1. Dezember 1999
- 3. 16/2460 - Unterrichtung: Sechzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2004/2005Bundestag Drucksachen · 25. August 2006
- 4. 17/10487 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und WirtschaftsprüferBundestag Drucksachen · 15. August 2012
- 5. 18/5201 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der SyndikusanwälteBundestag Drucksachen · 16. Juni 2015
- 6. 19/2638 - Kleine Anfrage: Modernisierung des anwaltlichen GesellschaftsrechtsBundestag Drucksachen · 12. Juni 2018
- 7. 19/3014 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2638 - Modernisierung des anwaltlichen GesellschaftsrechtsBundestag Drucksachen · 27. Juni 2018
- 8. 20/3449 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 19. September 2022