Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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28. Dezember 2010
28. Dezember 2010
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18. Mai 2017
18. Mai 2017
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1. Juli 2018
1. Juli 2018
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7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Die Voraussetzungen, unter denen die Kammerversammlung beschlußfähig ist, werden durch die Geschäftsordnung der Kammer geregelt.
(2) Die Mitglieder können ihr Wahl- oder Stimmrecht nur persönlich ausüben.
(3) Die Beschlüsse der Kammerversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Das gleiche gilt für die von der Kammerversammlung vorzunehmenden Wahlen. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, bei Wahlen entscheidet das Los.
(4) Ein Mitglied darf in eigenen Angelegenheiten nicht mitstimmen. Dies gilt jedoch nicht für Wahlen.
(5) Über die Beschlüsse und über die Ergebnisse von Wahlen ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Fachbeiträge • 2
- 1. NL_202311_Reminder Kammerversammlung 2023Eingeschränkter Zugriffwww.rak-muenchen.de · 3. November 2023
- 2. NL_20241111_Reminder Kammerversammlung 2024Eingeschränkter Zugriffwww.rak-muenchen.de · 11. November 2024
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/20718 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/19851 - Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht b) zu dem Antrag der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Dr. Marcel Klinge, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20045 - Effektive und verbraucherfreundliche Hilfen für die ReisewirtschaftBundestag Drucksachen · 1. Juli 2020
- 2. 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeBundestag Drucksachen · 25. Februar 2026