Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. September 2004
1. September 2004
>
Version
1. Januar 2007
1. Januar 2007
>
Version
1. April 2012
1. April 2012
>
Version
1. Juli 2017
1. Juli 2017
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet werden.
(2) Der Vermögensarrest kann auch zur Sicherung der Vollstreckung einer Geldstrafe und der voraussichtlichen Kosten des Strafverfahrens angeordnet werden, wenn gegen den Beschuldigten ein Urteil ergangen oder ein Strafbefehl erlassen worden ist.
(3) Zur Sicherung der Vollstreckungskosten ergeht kein Arrest.
(4) In der Anordnung ist der zu sichernde Anspruch unter Angabe des Geldbetrages zu bezeichnen. Zudem ist in der Anordnung ein Geldbetrag festzusetzen, durch dessen Hinterlegung der Betroffene die Vollziehung des Arrestes abwenden und die Aufhebung der Vollziehung des Arrestes verlangen kann; § 108 Absatz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.
(5) Die §§ 102 bis 110 gelten entsprechend.
(6) Die Möglichkeit einer Anordnung nach § 324 der Abgabenordnung steht einer Anordnung nach Absatz 1 nicht entgegen.
Fachbeiträge • 132
- 1. Wirtschaftsstrafrecht Anwalt EssenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 15. Juni 2026
- 2. Strafverteidigung bei VermögensabschöpfungEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 22. Februar 2022
- 3. Vermögensarrest und Beschlagnahme im SteuerstrafverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 21. Juli 2026
- 4. Achtung! Gesetzesänderung! Reform der strafrechtlichen VermögensabschöpfungEingeschränkter ZugriffDeu24Admin · www.ecovis.com · 11. Januar 2018
- 5. § 111e Vermögensarrest zur Sicherung der WertersatzeinziehungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 3. Juli 2026
- 6. Strafanzeigen im Wirtschaftsstrafrecht: Die Rolle des GeschädigtenEingeschränkter ZugriffAdvomatic-Admin · www.baumann-recht.de · 11. Februar 2026
- 7. Anwalt Wirtschaftsstrafrecht MünchenEingeschränkter ZugriffCaroline Kromer · www.kromer-legal.de · 15. Dezember 2025
- 8. Risiken und StrafbarkeitEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwalt-book.de · 18. März 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/14014 - Antrag: Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern - Gesetzeslücken schließen - Expertenvorschläge umsetzenBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2024
- 2. 21/5869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von VermögenswertenBundestag Drucksachen · 11. Mai 2026
- 3. 21/7558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 12. August 2026