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31. Dezember 2015
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27. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172 Abs. 1) zu belehren. § 187 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend für Verletzte, die nach § 395 der Strafprozessordnung berechtigt wären, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschließen, soweit sie einen Antrag auf Übersetzung stellen.
Fachbeiträge • 3
- 1. Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von KapitalgesellschaftenEingeschränkter ZugriffVon (Verfasser) Dr. David Albrecht · https://www.otto-schmidt.de/
- 2. Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von KapitalgesellschaftenEingeschränkter ZugriffVon (Verfasser) Dr. David Albrecht · https://www.otto-schmidt.de/
- 3. Abschlussverfügung und Anklageschrift in der staatsanwaltschaftlichen AssessorklausurEingeschränkter ZugriffDr. Gerrit Forst · https://juraexamen.info/ · 13. Dezember 2011