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1. Juli 2017
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1. Juli 2021
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27. Januar 2026
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(1) Die Staatsanwaltschaft und der Privatkläger können den Antrag stellen, die Einziehung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig und die Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist. Die Staatsanwaltschaft kann insbesondere von dem Antrag absehen, wenn das Erlangte nur einen geringen Wert hat oder das Verfahren einen unangemessenen Aufwand erfordern würde.
(2) In dem Antrag ist der Gegenstand oder der Geldbetrag, der dessen Wert entspricht, zu bezeichnen. Ferner ist anzugeben, welche Tatsachen die Zulässigkeit der selbständigen Einziehung begründen. Im Übrigen gilt § 200 entsprechend.
(3) Für das weitere Verfahren gelten die §§ 201 bis 204, 207, 210 und 211 entsprechend, soweit dies ausführbar ist. Im Übrigen finden die §§ 424 bis 430 und 433 entsprechende Anwendung.
(4) Für Ermittlungen, die ausschließlich der Durchführung des selbständigen Einziehungsverfahrens dienen, gelten sinngemäß die Vorschriften über das Strafverfahren. Ermittlungsmaßnahmen, die nur gegen einen Beschuldigten zulässig sind, und verdeckte Maßnahmen im Sinne des § 101 Absatz 1 sind nicht zulässig.
Fachbeiträge • 63
- 1. BGH, Beschluss v. 21.12.2022Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 21. Dezember 2022
- 2. BGH, Beschluss v. 20.12.2022Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Dezember 2022
- 3. BGH, Beschluss v. 18.08.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 18. August 2021
- 4. § 435 Selbständiges EinziehungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 3. Juli 2026
- 5. BGH, Urteil v. 11.11.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 11. November 2020
- 6. BGH, Beschluss v. 01.06.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 1. Juni 2021
- 7. BGH, Beschluss v. 06.01.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 6. Januar 2021
- 8. BGH, Beschluss v. 29.04.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 29. April 2020
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/23568 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der WirtschaftBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 2. 19/27654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 3. 20/14247 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Polizei beim Deutschen Bundestag (BundestagspolizeiG - BTPolG)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 4. 20/10943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der JustizBundestag Drucksachen · 8. April 2024
- 5. 21/5777 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des StrafgesetzbuchesBundestag Drucksachen · 6. Mai 2026