1. November 2000
1. Juli 2017
1. Januar 2018
1. Juli 2021
27. Januar 2026
(1) Soweit in dem Verfahren auf erhobene öffentliche Klage die Staatsanwaltschaft zuzuziehen und zu hören ist, wird in dem Verfahren auf erhobene Privatklage der Privatkläger zugezogen und gehört. Alle Entscheidungen, die dort der Staatsanwaltschaft bekanntgemacht werden, sind hier dem Privatkläger bekanntzugeben.
(2) Zwischen der Zustellung der Ladung des Privatklägers zur Hauptverhandlung und dem Tag der letzteren muß eine Frist von mindestens einer Woche liegen.
(3) Für den Privatkläger kann ein Rechtsanwalt die Akten, die dem Gericht vorliegen oder von der Staatsanwaltschaft im Falle der Erhebung einer Anklage vorzulegen wären, einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen, soweit der Untersuchungszweck in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder Dritter nicht entgegenstehen. Der Privatkläger, der nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, ist in entsprechender Anwendung des Satzes 1 befugt, die Akten einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstücke unter Aufsicht zu besichtigen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können dem Privatkläger, der nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten übermittelt werden. § 406e Absatz 5 gilt entsprechend.
(4) In den Fällen der §§ 154a und 421 ist deren Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden.
(5) Im Revisionsverfahren ist ein Antrag des Privatklägers nach § 349 Abs. 2 nicht erforderlich. § 349 Abs. 3 ist nicht anzuwenden.
Fachbeiträge • 9
- 1. Akteneinsicht durch Anwalt: 65 EUR zzgl. KopierkostenEingeschränkter Zugriffwww.matthias-losert.de · 25. September 2018
- 2. Sicherstellung und Beschlagnahme von E-MailsEingeschränkter ZugriffDr. Baumhöfener · www.strafverteidigung-hamburg.com · 18. Dezember 2009
- 3. BVerfG zur Sicherstellung von EEingeschränkter ZugriffVon Peter Kehl · www.kehl.legal · 21. Dezember 2009
- 4. BVerfG zur Sicherstellung von EEingeschränkter ZugriffVon Peter Kehl · www.kehl.legal · 21. Dezember 2009
- 5. Eingriff in Fernmeldegeheimnis durch Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers verfassungsrechtlich gerechtfertigt - BVerfG, Beschluss vom 16.06.2009, Az.: 2 BvR 90Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. Eingriff in Fernmeldegeheimnis durch Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers verfassungsrechtlich gerechtfertigt - BVerfG, Beschluss vom 16.06.2009, Az.: 2 BvR 90Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 7. Einsicht in die ErmittlungsaktenEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.law · 14. Mai 2024
- 8. Privatklage einreichen - Alles Wichtige zum PrivatklageverfahrenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 6. Februar 2023
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 11/5153 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Antidiskriminierungsgesetz Teil II - ADG II)Bundestag Drucksachen · 7. September 1989
- 2. 12/3303 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von FrauenBundestag Drucksachen · 24. September 1992
- 3. 13/536 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechtes (§§ 177 bis 179 StGB) und Regelungen der Strafprozeßordnung bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von FrauenBundestag Drucksachen · 15. Februar 1995
- 4. 13/3026 - Antrag: Reform des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen zur Verwirklichung des Rechts auf sexuelle SelbstbestimmungBundestag Drucksachen · 16. November 1995
- 5. 13/194 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes 1994 (StVÄG 1994)Bundestag Drucksachen · 12. Januar 1995
- 6. 13/9718 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1996 - (StVÄG1996)Bundestag Drucksachen · 29. Januar 1998
- 7. 14/9001 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des OrdnungswidrigkeitenverfahrensrechtsBundestag Drucksachen · 13. Mai 2002
- 8. 14/1484 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999)Bundestag Drucksachen · 16. August 1999