Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. September 2014
1. September 2014
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 ist der Haftbefehl nach Ablauf der sechs Monate aufzuheben, wenn nicht der Vollzug des Haftbefehls nach § 116 ausgesetzt wird oder das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnet.
(3) Werden die Akten dem Oberlandesgericht vor Ablauf der in Absatz 2 bezeichneten Frist vorgelegt, so ruht der Fristenlauf bis zu dessen Entscheidung. Hat die Hauptverhandlung begonnen, bevor die Frist abgelaufen ist, so ruht der Fristenlauf auch bis zur Verkündung des Urteils. Wird die Hauptverhandlung ausgesetzt und werden die Akten unverzüglich nach der Aussetzung dem Oberlandesgericht vorgelegt, so ruht der Fristenlauf ebenfalls bis zu dessen Entscheidung.
(4) In den Sachen, in denen eine Strafkammer nach § 74a des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig ist, entscheidet das nach § 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständige Oberlandesgericht. In den Sachen, in denen ein Oberlandesgericht nach den §§ 120 oder 120b des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständig ist, tritt an dessen Stelle der Bundesgerichtshof.
Fachbeiträge • 262
- 1. Haftprüfung und Haftbeschwerde - welcher Weg wannEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 29. September 2026
- 2. Dringender TatverdachtEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 29. September 2026
- 3. Haftbefehl: Möglichkeiten, Verteidigung und FristenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 17. November 2024
- 4. Haftbefehl: Möglichkeiten, Verteidigung und FristenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 17. November 2024
- 5. Haftbefehl: Möglichkeiten, Verteidigung und FristenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 17. November 2024
- 6. Dr. Meisl RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffGeisenberger · www.meisl-rechtsanwaelte.de · 6. Mai 2021
- 7. Koll & Tamrzadeh RechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 3. November 2016
- 8. Haftbefehl und Untersuchungshaft im Steuerstrafverfahren?Eingeschränkter Zugriffwww.port7.de · 28. August 2024
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/13837 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im JugendstrafverfahrenBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 2. 19/19107 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18846 - Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Staatsschutz-Strafverfahren mit mutmaßlich rechtsextremem HintergrundBundestag Drucksachen · 12. Mai 2020
- 3. 19/18846 - Kleine Anfrage: Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Staatsschutz-Strafverfahren mit mutmaßlich rechtsextremem HintergrundBundestag Drucksachen · 28. April 2020
- 4. 20/14502 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze (Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz - StrERG)Bundestag Drucksachen · 15. Januar 2025
- 5. 21/7558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 12. August 2026