Version
24. August 2017
24. August 2017
>
Version
13. Dezember 2019
13. Dezember 2019
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. Das Gericht kann dem Antragsteller aufgeben, ein in der Hauptverhandlung angebrachtes Ablehnungsgesuch innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu begründen.
(2) Der Ablehnungsgrund und in den Fällen des § 25 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 die Voraussetzungen des rechtzeitigen Vorbringens sind glaubhaft zu machen. Der Eid ist als Mittel der Glaubhaftmachung ausgeschlossen. Zur Glaubhaftmachung kann auf das Zeugnis des abgelehnten Richters Bezug genommen werden.
(3) Der abgelehnte Richter hat sich über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern.
Fachbeiträge • 101
- 1. Kein Strafklageverbrauch bei Einstellung mit Zustimmung des Gerichts nach § 153 Abs. 1 Satz 1 StPOEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 10. April 2022
- 2. Beiordnung eines Pflichtverteidigers schon im VorverfahrenEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 27. Juni 2019
- 3. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 30. Dezember 2016
- 4. Einziehung im JugendstrafrechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 8. März 2021
- 5. Beiordnung eines Pflichtverteidigers schon im VorverfahrenEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 27. Juni 2019
- 6. Fachanwalt für Strafrecht FernerEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 11. November 2017
- 7. Strafantrag kann per Fax gestellt werdenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 25. Januar 2015
- 8. Letztes Wort ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werdenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 17. Mai 2020