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1. Januar 2008
1. Januar 2008
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27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers ist erst nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft zulässig. Besteht Gefahr im Verzug und kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht rechtzeitig eingeholt werden, so ist sie unverzüglich herbeizuführen; die Maßnahme ist zu beenden, wenn nicht die Staatsanwaltschaft binnen drei Werktagen zustimmt. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen und zu befristen. Eine Verlängerung ist zulässig, solange die Voraussetzungen für den Einsatz fortbestehen.
(2) Einsätze,
- 1.
- die sich gegen einen bestimmten Beschuldigten richten oder
- 2.
- bei denen der Verdeckte Ermittler eine Wohnung betritt, die nicht allgemein zugänglich ist,
(3) Die Identität des Verdeckten Ermittlers kann auch nach Beendigung des Einsatzes geheimgehalten werden. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht, die für die Entscheidung über die Zustimmung zu dem Einsatz zuständig sind, können verlangen, daß die Identität ihnen gegenüber offenbart wird. Im übrigen ist in einem Strafverfahren die Geheimhaltung der Identität nach Maßgabe des § 96 zulässig, insbesondere dann, wenn Anlaß zu der Besorgnis besteht, daß die Offenbarung Leben, Leib oder Freiheit des Verdeckten Ermittlers oder einer anderen Person oder die Möglichkeit der weiteren Verwendung des Verdeckten Ermittlers gefährden würde.
Fachbeiträge • 6
- 1. StPO § 110a, 136, 161, 163; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 - Verwertungsverbot nach getarnter Vernehmung in der JVAEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 29. Dezember 2011
- 2. Verdeckte TelekommunikationsüberwachungenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. Dezember 2011
- 3. Leitplanken in der Höhle des LöwenEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Dr. Markus Thiel · www.beck-aktuell.de · 5. Februar 2024
- 4. #2/2024Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 26. Januar 2024
- 5. #8/21Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 24. März 2021
- 6. # 2/18Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 18. Januar 2018
Öffentliche Quellen • 9
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- 2. 19/12088 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des ZollfahndungsdienstgesetzesBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 3. 19/10388 - Unterrichtung: Eckpunkte zur Modernisierung des StrafverfahrensBundestag Drucksachen · 16. Mai 2019
- 4. 19/14747 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des StrafverfahrensBundestag Drucksachen · 5. November 2019
- 5. 19/16543 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksahe 19/13836 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des CybergroomingsBundestag Drucksachen · 15. Januar 2020
- 6. 19/25248 - Antrag: Einsatz von Vertrauenspersonen konsequent gesetzlich regelnBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2020
- 7. 19/21725 - Antrag: Einsatz von Vertrauenspersonen konsequent gesetzlich regelnBundestag Drucksachen · 18. August 2020
- 8. 19/26541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der BundespolizeiBundestag Drucksachen · 9. Februar 2021