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1. Januar 2018
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1. Juli 2021
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27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Der gewählte Verteidiger, dessen Bevollmächtigung nachgewiesen ist, sowie der bestellte Verteidiger gelten als ermächtigt, Zustellungen und sonstige Mitteilungen für den Beschuldigten in Empfang zu nehmen. Zum Nachweis der Bevollmächtigung genügt die Übermittlung einer Kopie der Vollmacht durch den Verteidiger. Die Nachreichung der Vollmacht im Original kann verlangt werden; hierfür kann eine Frist bestimmt werden.
(2) Eine Ladung des Beschuldigten darf an den Verteidiger nur zugestellt werden, wenn er in seiner nachgewiesenen Vollmacht ausdrücklich zur Empfangnahme von Ladungen ermächtigt ist. § 116a Abs. 3 bleibt unberührt.
(3) Wird eine Entscheidung dem Verteidiger nach Absatz 1 zugestellt, so wird der Beschuldigte hiervon unterrichtet; zugleich erhält er formlos eine Abschrift der Entscheidung. Wird eine Entscheidung dem Beschuldigten zugestellt, so wird der Verteidiger hiervon zugleich unterrichtet, auch wenn eine Vollmacht bei den Akten nicht vorliegt; dabei erhält er formlos eine Abschrift der Entscheidung.
Fachbeiträge • 94
- 1. BGH, Beschluss v. 08.09.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 8. September 2016
- 2. Zustellung des Bußgeldbescheids an den VerteidigerEingeschränkter ZugriffKonstantinos Maderas · www.winfort.de · 14. August 2026
- 3. AG Freiburg & die Einlassung des BetroffenenEingeschränkter ZugriffHenrik_Schwiedessen · www.kanzlei-rinklin.de · 21. Januar 2025
- 4. Was Sie wissen müssenEingeschränkter Zugriffwww.gloeckle.law · 28. Mai 2024
- 5. KG Berlin: Haftbefehl setzt ordnungsgemäße Ladung vorausEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 14. Januar 2012
- 6. Benachrichtigung des Verteidigers über Bewährungswiderruf und WiedereinsetzungEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 6. April 2011
- 7. Archiv Strafrecht 2009Eingeschränkter Zugriffwww.ra-klose.com · 23. September 2020
- 8. Archiv vom Juni, 2010Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 12. November 2019
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/27654 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 2. 20/12197 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)Bundestag Drucksachen · 8. Juli 2024
- 3. 21/7558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in StrafsachenBundestag Drucksachen · 12. August 2026