Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. September 2001
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1. Januar 2025
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist in Textform zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen.
(2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fachbeiträge • 84
- 1. § 574 BGB: Widerspruch gegen KündigungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 20. Juni 2026
- 2. § 574b BGB: Widerspruch bei UmwandlungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 20. Juni 2026
- 3. § 574a BGB: HärtefallwiderspruchEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 20. Juni 2026
- 4. § 574c BGB: Zweite Härtefall-VerlängerungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 20. Juni 2026
- 5. § 568 BGB: Schriftform & Hinweispflicht bei Mietkündigung erklärtEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 19. Juni 2026
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- 7. Hausverkauf und MietvertragEingeschränkter ZugriffJurial® Rechtsanwaltskanzlei · www.jurial.de · 4. Januar 2025
- 8. Kündigung bei Mietverhältnissen auf unbestimmte ZeitEingeschränkter ZugriffJurial® Rechtsanwaltskanzlei · www.jurial.de · 4. Januar 2025
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024