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26. Oktober 2012
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1. Januar 2024
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14. Januar 2026
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(1) Die Erlaubnis nach § 3 ist zu versagen, wenn
- 1.
- nicht gewährleistet ist, daß in der Betriebsstätte und, sofern weitere Betriebsstätten in nicht benachbarten Gemeinden bestehen, in jeder dieser Betriebsstätten eine Person bestellt wird, die verantwortlich ist für die Einhaltung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften und der Anordnungen der Überwachungsbehörden (Verantwortlicher); der Antragsteller kann selbst die Stelle eines Verantwortlichen einnehmen,
- 2.
- der vorgesehene Verantwortliche nicht die erforderliche Sachkenntnis hat oder die ihm obliegenden Verpflichtungen nicht ständig erfüllen kann,
- 3.
- Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Verantwortlichen, des Antragstellers, seines gesetzlichen Vertreters oder bei juristischen Personen oder sonstigen Personenvereinigungen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten ergeben,
- 4.
- geeignete Räume, Einrichtungen und Sicherungen für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr oder die Herstellung ausgenommener Zubereitungen nicht vorhanden sind,
- 5.
- die Sicherheit oder Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs oder der Herstellung ausgenommener Zubereitungen aus anderen als den in den Nummern 1 bis 4 genannten Gründen nicht gewährleistet ist,
- 6.
- die Art und der Zweck des beantragten Verkehrs nicht mit dem Zweck dieses Gesetzes, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, daneben aber den Mißbrauch von Betäubungsmitteln oder die mißbräuchliche Herstellung ausgenommener Zubereitungen sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit soweit wie möglich auszuschließen, vereinbar ist oder
- 7.
- bei Beanstandung der vorgelegten Antragsunterlagen einem Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist (§ 8 Abs. 2) abgeholfen wird.
(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn sie der Durchführung der internationalen Suchtstoffübereinkommen oder Beschlüssen, Anordnungen oder Empfehlungen zwischenstaatlicher Einrichtungen der Suchtstoffkontrolle entgegensteht oder dies wegen Rechtsakten der Organe der Europäischen Union geboten ist.
Fachbeiträge • 62
- 1. BGH, Beschluss v. 08.01.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 8. Januar 2020
- 2. BVerfG, Beschluss v. 06.02.2002Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 6. Februar 2002
- 3. BGH, Beschluss v. 09.06.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 9. Juni 2020
- 4. BGH, Beschluss v. 12.09.2018Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. September 2018
- 5. BGH, Urteil v. 24.03.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 24. März 2021
- 6. BGH, Beschluss v. 05.06.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 5. Juni 2019
- 7. Stirb langsam - oder nieEingeschränkter ZugriffDr. Ulf Hellmann-Sieg · www.klemmpartner.de · 2. Februar 2022
- 8. BGH, Urteil v. 11.01.2018Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 11. Januar 2018
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 19/4834 - Antrag: Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage schaffenBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2018
- 2. 19/1860 - Kleine Anfrage: Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung und strafrechtliche Bewertung der SterbehilfeBundestag Drucksachen · 25. April 2018
- 3. 19/310 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/181 - Kontrollierte Abgabe von CannabisBundestag Drucksachen · 21. Dezember 2017
- 4. 19/2090 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1860 - Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung und strafrechtliche Bewertung der SterbehilfeBundestag Drucksachen · 11. Mai 2018
- 5. 19/8750 - Kleine Anfrage: Umgang mit Anträgen von schwer und unheilbar Kranken in extremer Notlage auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-PentobarbitalBundestag Drucksachen · 9. April 2019
- 6. 19/9847 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8750 - Umgang mit Anträgen von schwer und unheilbar Kranken in extremer Notlage auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-PentobarbitalBundestag Drucksachen · 2. Mai 2019
- 7. 19/19411 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/19053 - Sachstandsbericht: Anträge auf Erlaubniserteilung zum Erwerb eines letal wirkenden Medikamentes zur Selbsttötung seit August 2019Bundestag Drucksachen · 25. Mai 2020
- 8. 19/22407 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21973 - Weiteres Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Sterbehilfe nach dem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2020 - 1 BvL 2/20, Rn. 1-17Bundestag Drucksachen · 15. September 2020