(1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages über die Erteilung der Erlaubnis entscheiden. Es unterrichtet die zuständige oberste Landesbehörde unverzüglich über die Entscheidung.
(2) Gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dem Antragsteller Gelegenheit, Mängeln des Antrages abzuhelfen, so wird die in Absatz 1 bezeichnete Frist bis zur Behebung der Mängel oder bis zum Ablauf der zur Behebung der Mängel gesetzten Frist gehemmt. Die Hemmung beginnt mit dem Tage, an dem dem Antragsteller die Aufforderung zur Behebung der Mängel zugestellt wird.
(3) Der Inhaber der Erlaubnis hat jede Änderung der in § 7 bezeichneten Angaben dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unverzüglich mitzuteilen. Bei einer Erweiterung hinsichtlich der Art der Betäubungsmittel oder des Betäubungsmittelverkehrs sowie bei Änderungen in der Person des Erlaubnisinhabers oder der Lage der Betriebsstätten, ausgenommen innerhalb eines Gebäudes, ist eine neue Erlaubnis zu beantragen. In den anderen Fällen wird die Erlaubnis geändert. Die zuständige oberste Landesbehörde wird über die Änderung der Erlaubnis unverzüglich unterrichtet.
Fachbeiträge • 29
- 1. Handeltreiben mit BtM § 29 BtMGEingeschränkter ZugriffKonstantin Grubwinkler · www.rgra.de · 24. Juni 2019
- 2. Nicht geringe Menge bei Anbau von MarihuanaEingeschränkter ZugriffKonstantin Grubwinkler · www.rgra.de · 10. September 2019
- 3. BGH, Urteil v. 01.12.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 1. Dezember 2016
- 4. BGH, Beschluss v. 15.06.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 15. Juni 2016
- 5. BGH, Beschluss v. 13.10.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 13. Oktober 2016
- 6. BGH, Urteil v. 29.11.2018Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 29. November 2018
- 7. BGH, Urteil v. 06.04.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 6. April 2017
- 8. BGH, Beschluss v. 25.02.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 25. Februar 2016
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/2293 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 17. Juni 2022
- 2. 20/7624 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Ansgar Heveling, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Konstantin von Notz, Petra Pau, Stephan Pilsinger, Benjamin Strasser, Kathrin Vogler und weiterer Abgeordneter - Drucksache 20/904 - Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Dr. Petra Sitte, Helge Lindh, Dr. Till Steffen, Otto Fricke und weitere Abgeordnete - Drucksache 20/2332 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Nina Scheer, Katja Keul und weitere Abgeordnete - Drucksache 20/2293 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Ansgar Heveling, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Stephan Pilsinger, Benjamin Strasser, Kathrin Vogler, Petra Pau und weiterer Abgeordneter - Drucksache 20/1121 - Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 3. 21/6808 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der NotfallversorgungBundestag Drucksachen · 1. Juli 2026