(1) Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten ist dem Sprecherausschuß rechtzeitig mitzuteilen.
(2) Der Sprecherausschuß ist vor jeder Kündigung eines leitenden Angestellten zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Sprecherausschusses ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung hat der Sprecherausschuß dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche, Bedenken gegen eine außerordentliche Kündigung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb der nach Satz 4 maßgebenden Frist nicht, so gilt dies als Einverständnis des Sprecherausschusses mit der Kündigung.
(3) Die Mitglieder des Sprecherausschusses sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen personeller Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der leitenden Angestellten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 9
- 1. § 31 Personelle MaßnahmenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. September 2022
- 2. Kündigung leitender Angestellter ➤ Sprecherausschuss & RechteEingeschränkter ZugriffRegina Manz · www.kanzlei-manz.com · 10. Februar 2026
- 3. Kündigung von leitenden AngestelltenEingeschränkter Zugriffwww.hk-recht.de · 21. November 2025
- 4. Kündigung von FührungskräfteEingeschränkter Zugriffwww.hk-recht.de · 5. Dezember 2025
- 5. Leitende Angestellte KündigungEingeschränkter ZugriffP677949 · www.ra-croset.de · 23. April 2025
- 6. Hat ein leitender Angestellter Kündigungsschutz? Diese Besonderheiten sind zu beachtenEingeschränkter ZugriffTp-Rechtsanwälte · www.tp-rechtsanwaelte.de · 8. Oktober 2025
- 7. Zum AufhebungsvertragEingeschränkter ZugriffMueller · www.wi-anwalt.de · 13. Juni 2019
- 8. Fristlose Kündigung - muss vorher abgemahnt werden?Eingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 6. Oktober 2013
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/24615 - Unterrichtung: Evaluationsgutachten über die Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie über den Erfüllungsaufwand und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. November 2020