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30. Dezember 2023
30. Dezember 2023
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12. Mai 2025
12. Mai 2025
Der Jahresbericht des Sondervermögens ist durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Der Abschlussprüfer wird von den Gesellschaftern der Kapitalverwaltungsgesellschaft gewählt und von den gesetzlichen Vertretern, bei Zuständigkeit des Aufsichtsrats oder des Beirats von diesem, beauftragt; § 318 Absatz 1 Satz 2, 4 und 5 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt. § 318 Absatz 3 bis 8 sowie die §§ 319, 319b und 323 des Handelsgesetzbuchs gelten entsprechend. Das Ergebnis der Prüfung hat der Abschlussprüfer in einem besonderen Vermerk zusammenzufassen; der Vermerk ist in vollem Wortlaut im Jahresbericht wiederzugeben. Bei der Prüfung hat der Prüfer auch festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens
- 1.
- die Vorschriften dieses Gesetzes,
- 2.
- die Anforderungen nach
- a)
- Artikel 13 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang Abschnitt A zur Verordnung (EU) 2015/2365,
- b)
- Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 und
- c)
- den Artikeln 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie
- 3.
- die Bestimmungen der Anlagebedingungen
Fußnote
(+++ § 102: Zur Anwendung vgl. § 52 Abs. 5, § 54 Abs. 5, § 66 Abs. 5, § 104 Abs. 2 u. § 105 Abs. 2 Satz 2 +++)
Fachbeiträge • 8
- 1. Referentenentwurf eines KreditzweitmarktgesetzesEingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 15. August 2023
- 2. Inkrafttreten und Berücksichtigung von Forderungen der WPKEingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 9. Januar 2024
- 3. Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 316 HGB in das Berufsregister auch für andere gesetzliche (Abschluss-)Prüfungen erforderlich?Eingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 25. September 2018
- 4. Regierungsentwurf eines KreditzweitmarktförderungsgesetzesEingeschränkter Zugriffwww.wpk.de · 21. November 2023
- 5. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 6. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 7. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 8. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/9739 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)Bundestag Drucksachen · 29. April 2019
- 2. 19/27631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021