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18. März 2016
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2. August 2021
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12. Mai 2025
12. Mai 2025
(1) Auf den Jahresabschluss und den Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital sind die §§ 120, 121, 122 Absatz 2 und § 123 entsprechend anzuwenden. Bei Publikumsinvestmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital, bei denen die Hauptversammlung den Jahresabschluss feststellt, ist § 123 Absatz 1 mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts spätestens neun Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erfolgen hat. In diesem Fall ist spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres die Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses einzuberufen.
(2) Zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 sind bei einer Publikumsinvestmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital bei einer Beteiligung nach § 261 Absatz 1 Nummer 2 bis 6 im Anhang des Jahresabschlusses anzugeben:
- 1.
- die Firma, die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaften im Sinne des § 261 Absatz 1 Nummer 2 bis 6,
- 2.
- das jeweilige Gesellschaftskapital dieser Gesellschaften,
- 3.
- die Höhe der Beteiligung und der Zeitpunkt ihres Erwerbs durch die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Fußnote
(+++ § 148: Zur Anwendung vgl. § 54 Abs. 5 u. § 66 Abs. 5 +++)
Fachbeiträge • 6
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 1. August 2026
- 2. Vorschriften für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen nach dem Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGBEingeschränkter ZugriffDrrp Rechtsanwälte · www.drrp.eu · 26. Oktober 2012
- 3. Vorschriften für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen nach dem Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGBEingeschränkter ZugriffDrrp Rechtsanwälte · www.drrp.eu · 26. Oktober 2012
- 4. Vorschriften für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen nach dem Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGBEingeschränkter ZugriffDrrp Rechtsanwälte · www.drrp.eu · 26. Oktober 2012
- 5. Vorschriften für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen nach dem Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGBEingeschränkter ZugriffDrrp Rechtsanwälte · www.drrp.eu · 26. Oktober 2012
- 6. Vorschriften für geschlossene Publikumsinvestmentvermögen nach dem Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGBEingeschränkter ZugriffDrrp Rechtsanwälte · www.drrp.eu · 26. Oktober 2012
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/4673 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 2. 19/29763 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 18. Mai 2021
- 3. 19/30523 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28177 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Bundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 4. 19/28177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 5. 19/28868 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27631 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG)Bundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 6. 19/29804 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28166 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des AnlegerschutzesBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021