(1) Die Stasi-Unterlagen werden in Berlin und an regionalen Standorten in Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle (Saale), Leipzig und Rostock gemäß ihrer Herkunft verwahrt. Es werden zudem Außenstellen in Chemnitz, Cottbus, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl gebildet. Außenstellen sind Standorte des Bundesarchivs in den ostdeutschen Ländern, die Aufgaben nach diesem Gesetz erfüllen. Sie arbeiten inhaltlich und organisatorisch mit dem jeweiligen Archivstandort des Landes zusammen. Zu den Aufgaben gehören die Information und Beratung von natürlichen Personen, die Bearbeitung von Anträgen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes in Form von partizipativen Dokumentations-, Ausstellungs- und anderen Bildungsprojekten in der Region. Die Standorte und Außenstellen sind in die regionale Gedenkstättenlandschaft eingebunden.
(2) Das Bundesarchiv hat nach Maßgabe dieses Gesetzes folgende Aufgaben und Befugnisse:
- 1.
- Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes,
- 2.
- nach archivischen Grundsätzen Bewertung, Ordnung, Erschließung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen,
- 3.
- gesonderte Verwahrung von
- a)
- dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften,
- b)
- Duplikaten nach § 11 Absatz 2 Satz 2,
- c)
- Unterlagen über Mitarbeiter von Nachrichtendiensten des Bundes, der Länder und der Verbündeten,
- d)
- Unterlagen
- -
- über Mitarbeiter anderer Nachrichtendienste,
- -
- mit technischen oder sonstigen fachlichen Anweisungen oder Beschreibungen über Einsatzmöglichkeiten von Mitteln und Methoden auf den Gebieten der Spionage, Spionageabwehr oder des Terrorismus,
- 4.
- Erteilung von Auskünften, Mitteilungen aus Unterlagen, Gewährung von Einsicht in Unterlagen, Herausgabe von Unterlagen,
- 5.
- Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes durch Unterrichtung der Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes; für die Veröffentlichung personenbezogener Informationen gilt § 32 Absatz 3; die Veröffentlichung kann auch durch ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem erfolgen,
- 6.
- Unterstützung der Forschung und der politischen Bildung bei der historischen und politischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes durch Gewährung von Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Duplikaten von Unterlagen sowie Unterstützung von Einrichtungen und Gedenkstätten zur Aufarbeitung der Geschichte der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone bei der Dokumentation der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes und quellenkundliche Forschung zur Erschließung der Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs,
- 7.
- Information und Beratung von natürlichen Personen, anderen nichtöffentlichen Stellen und öffentlichen Stellen; die Information und Beratung kann an allen Standorten oder in digitaler Form erfolgen,
- 8.
- Einrichtung und Unterhaltung von Dokumentations- und Ausstellungszentren zum Thema Staatssicherheitsdienst,
- 9.
- Vermittlung des besonderen Charakters und des Symbolwertes des Stasi-Unterlagen-Archivs durch hierauf bezogene Bildungs- und Informationsangebote an den historischen Orten sowie in Medien und Internet,
- 10.
- Rekonstruktion und Erschließung von zerrissenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes,
- 11.
- Vorlage eines schriftlichen Berichtes an den Deutschen Bundestag alle zwei Jahre über die in § 2 genannten Aufgaben.
(3) Das Bundesarchiv kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz folgende Informationen aus dem Zentralen Einwohnerregister der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik verwenden:
- 1.
- Familienname, Vorname,
- 2.
- Geburtsname, sonstige Namen,
- 3.
- Geburtsort,
- 4.
- Personenkennzeichen,
- 5.
- letzte Anschrift,
- 6.
- Merkmal „verstorben“.
Fachbeiträge • 1
- 1. Urteilsgründe im Verfahren des Dr. Helmut Kohl gegen die Gauck-Behörde:Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 7. August 2013
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 19/23709 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-OpferbeauftragtenBundestag Drucksachen · 27. Oktober 2020
- 2. 20/3802 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3362 - Archivzentrum DDR-Geschichte und Campus für Demokratie in BerlinBundestag Drucksachen · 30. September 2022
- 3. 20/3900 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)Bundestag Drucksachen · 12. Oktober 2022
- 4. 19/27497 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26940 - Zum Stand der beabsichtigten Zusammenfügung zerrissener Stasi-Unterlagen in der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-UnterlagenBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 5. 20/8800 - Unterrichtung: Erster Tätigkeitsbericht des Bundesarchivs für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2023Bundestag Drucksachen · 13. Oktober 2023
- 6. 20/7100 - Bericht: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2022Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2023
- 7. 20/12400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)Bundestag Drucksachen · 16. August 2024
- 8. 20/8661 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 -Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2024