(1) Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für
- 1.
- die Herstellung des Netzanschlusses,
- 2.
- die Änderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden,
(2) Der Netzbetreiber ist berechtigt, für die Herstellung oder Änderungen des Netzanschlusses Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Anschlussnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Werden von einem Anschlussnehmer mehrere Netzanschlüsse beauftragt, ist der Netzbetreiber berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(3) Kommen innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzu und wird der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil des Verteilernetzes, so hat der Netzbetreiber die Kosten neu aufzuteilen und dem Anschlussnehmer einen zu viel gezahlten Betrag zu erstatten.
Fachbeiträge • 18
- 1. Kosten sind unzulässigEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 2. Oktober 2026
- 2. OLG Oldenburg: Keine Erhebung von Kosten für die Stilllegung eines Gashausanschlusses beim AnschlussnehmerEingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 16. Dezember 2025
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- 4. Kosten bei Beendigung der Fernwärmeversorgung: OLG Oldenburg beleuchtet Pflichten des VersorgersEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 16. September 2026
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- 7. avocado rechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 22. Januar 2026
- 8. avocado rechtsanwälteEingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 6. Februar 2026
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 21/1497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 8. September 2025
- 2. 21/2076 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/1497 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Oktober 2025